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Abgasuntersuchung 2018: Endrohrmessung bei AU künftig Pflicht

26 September, 2017

Schärfere Regelungen bei der Abgasuntersuchung, kurz AU. Ab 01. Januar 2018 ist die Endrohrmessung bei allen Fahrzeugen gemäß der StVZO verpflichtend.

Dobrindt: Endrohrmessung bei Abgasuntersuchung künftig Pflicht

Der Bundesrat hat am 22.9.2017 schärferen Regelungen bei der Abgasuntersuchung zugestimmt, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf den Weg gebracht hatte. Künftig wird bei der Abgasuntersuchung (AU) die so genannte „Endrohrmessung“ Pflicht.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt:
Mit der Endrohrmessung können wir künftig sicherer erkennen, wenn bei einem Auto die Abgasreinigung nicht ordnungsgemäß funktioniert. Das betrifft Defekte, aber auch bewusste Manipulationen.
Bislang galt im Rahmen der AU ein zweistufiges Verfahren:
Wurde beim Auslesen der On-Board-Diagnose kein Fehler entdeckt, konnte auf die Endrohrmessung verzichtet werden. Das ist nun in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geändert worden. Ab
1.1.2018 ist die Endrohrmessung bei allen Fahrzeugen verpflichtend.

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bürgerservice Invalidenstraße 44, 10115 Berlin
www.bmvi.de, www.bmvi.bund.de

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