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Diesel-Partikelfilter ohne Allgemeine Betriebserlaubnis ABE

15 Oktober, 2007

Rund 60 000 Besitzer von Diesel-Personenwagen sollen heute auf nachträglich eingebauten aber untauglichen Partikelfiltern ohne Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sitzen. Da stellt sich die Frage: Wer zahlt?

Kommentar: Filtermisere - Wer zahlt?
Die Werkstatt hat eigentlich alles richtig gemacht. Sie hat Filter mit ABE eingebaut, im Vertrauen auf die Prüfung durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA). Das KBA hat auch alles richtig gemacht; denn die beanstandeten Partikelfilter zeigten bei der Prüfung offenbar die erwartete Reinigungswirkung. Bleibt also nur der Hersteller der Partikelfilter, auf den der geschädigte Autofahrer zurückgreifen kann. Oder?

Bei der geringen Partikelfilter-Leistung handelt es sich um einen Sachmangel, der von Anfang an vorhanden war. In solchen Fällen ist die Werkstatt der Ansprechpartner; die muss sich um die Beseitigung des Mangels kümmern, trägt also letztlich die Kosten. Nun unterstellt ja so mancher, mit einer Kraftfahrzeug-Werkstatt könne man sich immer noch eine goldene Nase verdienen. Aber so golden kann die auch in besseren Zeiten gar nicht sein, dass man in einem solchen Fall die Werkstatt auf den Kosten sitzen lassen kann. Da dürften jetzt schon so einige hinter den Kulissen um eine gerechte Lösung ringen. autorep. v. Peter Schwerdtmann

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