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Diesel-Nachrüstfilter - Schutz vor unwirksamen Partikelfilter

15 Oktober, 2007

Um im Markt für Partikelfilter für die Pkw-Nachrüstung
künftig die Spreu vom Weizen zu trennen, hat die Deutsche Umwelthilfe
e. V. (DUH) die Bundesregierung aufgefordert, umgehend unabhängige
Funktionsüberprüfungen aller angebotenen Systeme und regelmäßige
Wirksamkeitskontrollen im Rahmen der routinemäßigen
Abgasuntersuchungen (AU) anzuordnen.

Deutsche Umwelthilfe fordert von Regierung "wirksamen Schutz vor unwirksamen Partikelfiltern"
Deutsche Umwelthilfe fordert Ausweitung des Vertriebsverbots auf alle
baugleichen Systeme und umfassende Rückrufaktion - Unabhängige
Funktionsprüfungen und regelmäßige Wirksamkeitstest bei der
Abgasuntersuchung (AU) sollen Betrugssysteme in Zukunft von
vornherein vom Markt fernhalten

Um im Markt für Diesel - Partikelfilter für die Pkw-Nachrüstung
künftig die Spreu vom Weizen zu trennen, hat die Deutsche Umwelthilfe
e. V. (DUH) die Bundesregierung aufgefordert, umgehend unabhängige
Funktionsüberprüfungen aller angebotenen Systeme und regelmäßige
Wirksamkeitskontrollen im Rahmen der routinemäßigen
Abgasuntersuchungen (AU) anzuordnen. Nur so könne verhindert werden,
dass "der steuerlich geförderte Nachrüstmarkt auch in Zukunft mit
Betrugssystemen überschwemmt wird, die letztlich nur geeignet sind,
die Anstrengungen zur Eindämmung der Feinstaubbelastung in unseren
Städten zu diskreditieren", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen
Resch. Gleichzeitig verwies die DUH darauf, dass die auch von den
Autoherstellern empfohlenen Markensysteme die gesetzlichen
Filterwirksamkeiten klar erreichen. Die Halter von Diesel-Pkw seien
aufgefordert, ihre Fahrzeuge entsprechend nachzurüsten, auch um
künftigen Fahrverboten in den Innenstädten vorzubeugen.

Die Umweltorganisation reagierte mit ihren Vorschlägen auf das am
vergangenen Freitag vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) amtlich verhängte
faktische Einbauverbot von fünf Diesel-Filtersystemen der Firma GAT,
das eine Vielzahl von Pkw-Modellen betrifft (s. Tabelle am Ende
dieser Pressemitteilung). Die DUH, die erstmals vor zwei Monaten
Ergebnisse von TÜV-Prüftests zur mangelhaften und teilweise
katastrophal schlechten Partikelfilter - Wirkung bestimmter Nachrüstsysteme öffentlich gemacht hatte, warf den zuständigen Bundesministerien für Verkehr und Umwelt Zögerlichkeit und schwere Versäumnisse beim Aufspüren von Billig- und Betrugsfiltern vor. Erste Hinweise auf "Filter, die nicht filtern" habe es schon im Herbst 2006 gegeben.

Die DUH wies darauf hin, dass laut KBA bisher nur die Allgemeinen
Betriebserlaubnisse (ABE) für fünf Systeme der Firma GAT erloschen
seien, bei denen offensichtlich die ursprünglich geprüften Systeme
nicht mit denen übereinstimmten, die am Markt angeboten wurden. Der
TÜV Hessen hatte bereits im Juli 2007 bei Prüfungen festgestellt,
dass die Firma GAT die Porenzahl ihrer Nachrüstfilter verringert und
deren Durchmesser entsprechend vergrößert hatte, um den zuvor
festgestellten viel zu hohen Abgasgegendruck abzubauen. Der hohe
Druck kann laut TÜV Motorkomponenten gefährden. Infolge der nicht
genehmigten Veränderung habe sich jedoch die Filterleistung
erwartungsgemäß weiter verschlechtert. GAT hatte die auf Druck des
KBA erfolgte Rückgabe der entsprechenden ABEs in der vergangenen
Woche zunächst mit einem "Formfehler" bei der Beantragung der
Typengenehmigung zu verschleiern versucht.

"Für uns ist wichtig, dass nicht nur diese offensichtlichen
Betrugsfilter sofort vom Markt verschwinden, sondern auch alle
weiteren Systeme, die die gesetzlich vorgeschriebene Filterwirkung
nicht erreichen", sagte Resch. Darüber hinaus müsse das KBA
klarstellen, dass auch alle mit den GAT-Betrugsfiltern baugleichen
Systeme, die zum Beispiel von Tenneco Automotive Deutschland GmbH/
Walker Abgassysteme vertrieben werden, nicht mehr verkauft und
nachgerüstet werden dürfen.

Für die DUH sei außerdem eine umfassende Rückrufaktion aller bis
zu 60.000 inzwischen eingebauten Betrugssysteme, die die gesetzliche
Filterwirksamkeit verfehlen, "zwingend erforderlich". Resch: "Sowohl
die Halter von Diesel-Pkw, die die Filter in gutem Glauben haben
einbauen lassen, als auch die von hohen Feinstaubbelastungen
betroffene Bürgerinnen und Bürger brauchen wirksamen staatlichen
Schutz gegen unwirksame Dieselfilter." Der DUH-Bundesgeschäftsführer
erinnerte daran, dass manche der so genannten Filter wegen der
"latenten Verstopfung", die sie verursachen, nicht nur mangelhaft
filtern, sondern darüber hinaus die Motoren gefährden und den
Kraftstoffverbrauch erheblich erhöhen. Ausdrücklich wies Resch auf
die indirekten Wirkungen hin, die eine dauerhafte Förderung
zigtausender minderwertiger Nachrüstfilter mit Steuergeldern auslösen
würde. Die Bereitschaft der Bürger, sich an der Filternachrüstung
oder anderen Maßnahmen gegen die hohe Feinstaubbelastung zu
beteiligen, hänge unmittelbar vom Vertrauen in die
Funktionstüchtigkeit der nachgerüsteten Filter ab, prophezeite Resch.

Den zuständigen Ministerien warf der DUH-Geschäftsführer vor, sie
hätten Hinweise auf offene Partikelfiltersysteme mit katastrophal
schlechter Filterwirkung viel zu lange nicht ernst genommen. Erste
Testergebnisse zu mangelhaften Filtern der Firma GAT seien dem
Bundesumweltministerium (BMU) bereits im Oktober 2006 bekannt
gewesen. Anfang November 2006 habe die DUH gegenüber dem zuständigen
Abteilungsleiter erstmals schriftlich ihre Besorgnis geäußert und
erfolglos um Einsicht in die dem BMU vorliegenden Laboruntersuchungen
im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) gebeten. Im Februar 2007
beantragte die DUH daraufhin die formale Einsichtnahme nach dem
Umweltinformationsgesetz. Im März 2007 erfuhr die DUH von weiteren
alarmierenden Tests von GAT-Systemen, die der TÜV Hessen im Auftrag
der Werkstattkette ATU durchgeführt hatte.

Nachdem die DUH wegen fortgesetzter Verzögerung der Entscheidung
über das Informationsbegehren mit einer Klage gedroht hatte, erklärte
das Umweltbundesamt zunächst Mitte April 2007, die
Untersuchungsergebnisse an die DUH herausgeben zu wollen. Da diese
Ankündigung auf Weisung des Umweltministeriums später zurückgenommen
wurde, erhob die DUH Ende Mai 2007 "Untätigkeitsklage" gegen die
Bundesrepublik Deutschland und klagte auf Herausgabe der
entsprechenden Prüfergebnisse. Während zwischenzeitlich bis zu 60.000
Nachrüstfilter mit mangelhafter oder katastrophal schlechter
Wirksamkeit in Diesel-Pkw installiert wurden, verweigern die Behörden
nach wie vor unter Hinweis auf den "Schutz der noch nicht
abgeschlossenen ressortinternen Fachdiskussion" (Wortlaut des
Bescheids vom 3. Juli 2007) die Offenlegung der Daten.

Eine offizielle Überprüfung unter Verdacht geratener
Partikelminderungssysteme durch das dem Bundesverkehrsministerium
unterstellten Kraftfahrtbundesamt (KBA) sei schließlich erst
veranlasst worden, nachdem die DUH Anfang August ihr zugänglich
gemachte alarmierende Ergebnisse von Vergleichstests veröffentlicht
hatte, die Autohersteller und Teilhändler beim TÜV Süd, dem TÜV
Hessen und bei anderen unabhängigen Prüflabors veranlasst hatten.
Allerdings sind auch die Ergebnisse der seit nunmehr acht Wochen
laufenden amtlichen Überprüfungsuntersuchungen bisher für die
Öffentlichkeit nicht zugänglich. "Es geht um
Partikelfilter - Minderungssysteme, die inzwischen bei sieben unabhängigen
Vergleichstests durchweg schlecht abgeschnitten haben. Die Bürger
haben ein Recht auf Einsicht in die Testergebnisse. Wir haben kein
Verständnis dafür, dass Partikelminderungssysteme, deren mangelhafte
Filterwirkung schon mehrfach bestätigt worden ist, fortdauernd weiter
vertrieben und eingebaut werden können", so Resch.

Die DUH fordert als Reaktion auf das Desaster der Billig- und
Betrugsfilter, dass

- künftig alle zur Zulassung eingereichten Systeme - über
die vom Antragsteller eingereichten Unterlagen hinaus -
einer unabhängigen Funktionsüberprüfung unterzogen werden,

- hierzu neben der hochkomplexen existierenden
Prüfvorschrift, bei deren Anwendung eine Nachprüfung bis zu
drei Monate in Anspruch nimmt, ein einfacherer
Funktionstest definiert wird, der eine rasche Reaktion auf
entsprechende "Verdachtsfälle" ermöglicht,

- künftig regelmäßig Wirksamkeitstests der im Markt
befindlichen Partikelminderungs-systeme im Rahmen der
routinemäßigen Abgasuntersuchung (AU) erfolgen.

Beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) gelöschte Allgemeine
Betriebserlaubnisse (ABE) von Partikelminderungssystemen des
Herstellers GAT Katalysatoren GmbH, Gladbeck

Nr. der Allgemeinen Betriebs- Verwendung für
erlaubnis

17070 Mercedes C/E 200/220 CDI,
C/E 270 DI S/E 320 CDI

17114 Opel Astra/Corsa/Frontera/
Meriva/Omega/Signum ...
Vectra/Zafira

17117 BMW 325d/330D/525D/530D
u.a./Mini/ OpelOmega-B
2.5 ltr./Toyota Yaris

17118 Audi A2/A3/A4/A6/A8 Ford
Galaxy/Seat/
Skoda div. VW Polo/Golf IV/T4/
T5/Lupo/Beetle/Sharan/Vento/
Passat (nur 2,5 ltr.)/LT u. a.

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