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Berufskraftfahrer: Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) auch im Lkw

18 Juli, 2017

Mit 17 Jahren ins Fahrerhaus? Das Begleitete Fahren ab 17 Jahren (BF17) auch bei Lkw möglich zu machen,

fordert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) die Bundesregierung auf.
Die zusätzliche Fahrerfahrung im Rahmen der dualen Ausbildung zum Berufskraftfahrer (Fahrerlaubnisklasse C/CE für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen) vor dem Beginn des Alleinfahrens könne zu einer Verringerung der Unfallzahlen führen. Im Pkw-Bereich habe BF17 zu einem Rückgang der Verkehrsauffälligkeiten um rund 20 Prozent geführt.
"Es bietet sich daher an, diese positiven Erfahrungen auf die Gruppe der Berufskraftfahrer zu übertragen, um das Anfängerrisiko zu reduzieren", sagt DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf. "Bei der Ausbildung kommt es darauf an, eine möglichst lange Begleitphase zu erreichen. Die jungen Fahrer könnten intensiver von der Berufs- und Fahrerfahrung ihrer Kollegen profitieren". Gleichzeitig sei es durch BF17 im Lkw möglich, geeignete Jugendliche für die Ausbildung zum Berufskraftfahrer anzusprechen und damit dem Nachwuchsmangel in der Branche zu begegnen.
Hintergrund: Professionelle Berufskraftfahrer sind bei über der Hälfte ihrer Unfälle die Hauptverursacher. In den vergangenen zehn Jahren sei dieser Anteil um vier Prozent gewachsen. Daher müssten die theoretischen Ausbildungsinhalte enger mit dem Erwerb praktischer Fahrerfahrung verzahnt werden. Darüber hinaus solle künftig über ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachgewiesen werden, ob die jungen Leute körperlich und geistig geeignet sind, einen Lkw unter Begleitung zu lenken. mid/ts

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