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StVO: Darf man mit Flipflops, Clogs oder Barfuß Autofahren?

15 Mai, 2017

Darf man laut der StVO auch mit solchem Schuhwerk wie Flipflops, High Heels oder Clogs, oder gar Barfuß Autofahren?

Die Irrtümer der Autofahrer mit dem Schuhwerk
Barfuß im Regen - das geht immer. Doch wie sieht das eigentlich im Straßenverkehr aus? Darf man mit nackten Füßen oder lässigen Flipflops überhaupt Autofahren? Natürlich nicht, denken jetzt viele. Doch Vorsicht, das ist ein Irrtum. Anders als viele glauben, sind Flipflops, Clogs oder hohe Absätze am Steuer erlaubt.
Die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO schreibt Autofahrern kein bestimmtes Schuhwerk vor.
Deshalb droht Schlappenträgern und Barfußfahrern bei einer Verkehrskontrolle auch kein Bußgeld.

Ganz so sicher sollten sich Barfußfahrer dennoch nicht fühlen.
Die Gerichte können das Tragen von Flipflops oder High Heels als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht auslegen.
Sind solche Schuhe oder fehlendes Schuhwerk nachweislich die Ursache eines Unfalls, etwa weil sich ein Flipflop hinter einem Pedal verkeilt hat oder der Fuß vom Bremspedal abgerutscht ist, können dem Fahrer laut der Experten des D.A.S. Leistungsservices ein hohes Bußgeld oder sogar strafrechtliche Folgen blühen. mid/rlo

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