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Unfallflucht Blechschaden, Kratzer... Welche Strafe droht?

12 Mai, 2017

Einfach abhauen, das geht gar nicht - Unfallflucht wird hart bestraft. Ob fetter Kratzer, teurer Blechschaden, winzige Delle oder schwerer Unfall mit Personenschäden, immer gilt:

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Unfallbeteiligte müssen warten und sollten immer die Polizei (Notrufnummer 110) verständigen. Denn unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wird hart bestraft. Der AvD appelliert dringend an die Autofahrer, die Wartepflicht zu beachten und rät gleichzeitig, die Polizei an den Unfallort zu rufen.

Denn die Rechtsprechung erkennt fast in jedem Fall auf Fahrerflucht und diese hat laut AvD gravierende Folgen:

Selbst Bagatellschäden führen zu dieser Einordnung.

Eine Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug drohen,

der Versicherungsschutz gerät in Gefahr,

es droht der Regress durch den eigenen Haftpflichtversicherer,

selbst die Vollkasko-Versicherung muss bei Fahrerflucht nicht zahlen. mid/wp

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