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Gut versichert in die Biker-Saison

11 Mai, 2017

Egal, ob Fahrrad, Mofa oder Motorrad: Ohne den richtigen Schutz sollten Zweirad-Fans nicht auf die Piste gehen.

Experten raten dabei zum "Rundum-Sorglos-Paket": Helm, zweckmäßige Kluft und richtige Versicherung. Was Biker sonst noch alles beachten müssen, verrät die Verbraucherzentrale NRW.
Stichwort "Versicherung": Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist Pflicht für jeden Motorradfahrer, aber auch für Radler, die mit Unterstützung von mehr als 250 Watt Motorleistung in die Pedale treten. Nur dann sind sie vor Kosten von Unfallfolgen von Geschädigten geschützt, erklären die Experten. Die gesetzliche Haftpflicht deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden anderer Verkehrsteilnehmer ab. Um im Schadensfall gut gerüstet zu sein, sollte ein Versicherungsvertrag mit einer Deckungssumme von pauschal mindestens 50 Millionen Euro besser 100 Millionen Euro ausgestattet sein. Ein zusätzlicher Schutz eines Motorrads vor Schäden bei Diebstahl, Vandalismus, Brand (Teilkasko) oder auch eine persönliche Rund-um-Prophylaxe (Vollkasko) müssen vor einem Abschluss genau unter die Lupe genommen werden.
Ein teurer Vollkasko-Schutz etwa lohnt sich nur bei der Absicherung von sehr teuren Motorrädern. Viele Versicherungen räumen Rabatte ein, etwa für ältere Fahrer und Garagenbesitzer. Wer als Motorradfahrer seinen fahrbaren Untersatz nur für zwei oder höchstens elf Monate zulässt, kann mit einem Saisonkennzeichen Versicherungsbeiträge sparen. Ab sechs Monaten gibt es für den Fahrer wie bei einem normalen Jahresvertrag einen gestaffelten Schadenfreiheitsrabatt.
Stichwort "private Haftpflichtversicherung": Wo die Kfz-Haftpflicht Motorradfahrer bei Unfallfolgen schützt, sollten Radler sich durch eine private Haftpflicht absichern, um im Ernstfall bei Ansprüchen von Schadensersatz Dritter angemessen abgesichert zu sein. Das gilt auch für Besitzer von Rädern mit Elektromotor (Pedelecs), die mit 250 Watt bis zu 25 Stundenkilometer an Fahrt aufnehmen können. Wer in seinem Vertrag eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro oder mehr vereinbart hat, ist laut NRW-Verbraucherzentrale auf der sicheren Seite.
Stichwort "Hausratversicherung": Wer in Sachen Diebstahl kein Risiko eingehen will, kann sein Fahrrad über die Hausratversicherung mitversichern. Ein Versicherungsschutz für den fahrbaren Untersatz besteht dann auch nachts zwischen 22 und 6 Uhr. Viele Hausratversicherer bieten ihren Schutz gegen Langfinger für die gleiche Zeit auch außer Haus an. Im Schadensfall wird der Neuwert eines entwendeten Drahtesels erstattet. Radfahrer sollten sich bei ihrem Versicherer nach der Summe und dem Umfang ihres Versicherungsschutzes erkundigen und ihr Bike gegebenenfalls nachversichern.
Stichwort "Extra-Fahrradversicherung für teure Räder": Da die Hausratversicherer Räder oft nur bis zu fünf Prozent des versicherten Hausrats schützen, sollte für teure Rennräder oder E-Bikes eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen werden. Doch das ist mitunter recht teuer. Häufig müssen für die Versicherung eines Rades im Wert von 1.500 Euro mehr als 200 Euro pro Jahr aufgebracht werden.
Stichwort "Kündigung": Die Kfz-Versicherung kann nach einem Schadensfall oder bei einer Beitragserhöhung meist einen Monat vor Ende des vertraglich vereinbarten Versicherungsjahres gekündigt werden. Diese Bedingungen gelten auch für Saisonkennzeichen. Bei Haftpflicht- und Hausratversicherungen beträgt die Kündigungsfrist dagegen drei Monate zum Laufzeitende. mid/rlo

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