Fahrradfahrer StVO: "Geister-Radler" müssen bei einem Unfall zahlen
05 Mai, 2017
Ebenso wie Autofahrer müssen sich auch Fahrradfahrer an die StVO halten. Unter "Geisterfahrern" stellen sich die meisten Menschen Autofahrer vor. Doch diese gefährliche Spezies ist auch unter Radlern recht weit verbreitet. Und das kann richtig teuer für den Fahrradfahrer bei einem
.
Unfall werden, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Az. 10 U 4616/15) zeigt.
Der Fahrradfahrer war laut dem Deutschen Anwaltverein (DAV) auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg entgegengesetzt zur Fahrtrichtung unterwegs. Bei der Einmündung einer Straße achtete er nicht auf die Autos, sondern fuhr über die Einmündung. Es kam zu einem Zusammenstoß mit einem Auto. Für den entstandenen Schaden muss der Radfahrer zu 75 Prozent haften, der Autofahrer zu 25 Prozent, entschieden die Richter.
Denn nach Auffassung des Gerichts hatte der Radler "ohne rechtfertigenden, entschuldigenden oder wenigstens nachvollziehbaren Grund den Geh- und Radweg entgegengesetzt zur Fahrtrichtung genutzt". Und beim Überqueren der Straße habe er zudem den fließenden Verkehr gefährdet, obwohl er wie ein Fußgänger warten und dem Fahrzeugverkehr den Vorrang hätte einräumen müssen. mid/ts
Bildunterschrift: mid Groß-Gerau - Ebensowenig wie Autofahrer dürfen auch Radler nicht entgegen der Fahrtrichtung fahren.
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Denn nach Auffassung des Gerichts hatte der Radler "ohne rechtfertigenden, entschuldigenden oder wenigstens nachvollziehbaren Grund den Geh- und Radweg entgegengesetzt zur Fahrtrichtung genutzt". Und beim Überqueren der Straße habe er zudem den fließenden Verkehr gefährdet, obwohl er wie ein Fußgänger warten und dem Fahrzeugverkehr den Vorrang hätte einräumen müssen. mid/ts
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