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Urteil: Geschwindigkeit verpflichtet

19 September, 2006

Kann ein Autofahrer wegen zu hohem Tempo einem auf der Stra?e liegenden Reifen nicht ausweichen, bleibt er auf einem Teil des dabei entstehenden Schadens sitzen.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Jena hervor (Az.: 8 U 28/05), ?ber das die in K?ln erscheinende "Monatsschrift f?r Deutsches Recht" berichtet. Eine Alleinhaftung wegen zu hoher Geschwindigkeit lehnten die Richter f?r solche F?lle jedoch ab.

In dem Fall war ein Mann mit seinem Wagen bei etwa Tempo 200 auf der Autobahn unterwegs und kollidierte mit einem auf der Fahrbahn liegenden Lkw-Reifen. F?r den am Auto entstandenen Schaden forderte er vollen Ersatz vom Halter des Lastwagens. Dem folgte das OLG nicht, sondern nahm eine Haftung des Kl?gers zu 30 Prozent an. Denn er habe das Risiko deutlich erh?ht, indem er die f?r Autobahnen geltende Richtgeschwindigkeit von 130 km/h deutlich ?berschritten habe.

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