Fahrradverbot für MPU-Verweigerer
25 Februar, 2017
Wenn man die MPU verweigert, muss man einem Fahrradverbot rechnen: Wer sich weigert, der Fahrerlaubnisbehörde eine MPU - den sogenannten "Idiotentest" - vorzulegen, muss mit dem
.
Verbot rechnen, Fahrrad zu fahren. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Beschluss klargestellt und eine Behördenentscheidung bestätigt (Az. 11 ZB 880/16).
Der Fall: Ein Mann wurde mit zu viel Alkohol im Blut sowohl am Steuer als auch auf dem Fahrrad erwischt, auf dem Drahtesel sogar mit 1,85 Promille. Die zuständige Behörde forderte erfolglos ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU), um über mögliche Strafen zu entscheiden. Daraufhin entzog die Behörde die Fahrerlaubnis, gekoppelt mit dem Verbot, Fahrzeuge aller Art zu benutzen. Eine Auflistung der verbotenen Fahrzeuge enthielt auch das Fahrrad.
Der Verwaltungsgerichtshof Bayern wies die Klage gegen die Behördenentscheidung ab und bestätigte die Vorinstanz. Der Bescheid sei rechtmäßig. Denn die Behörde habe in ihrem Schreiben explizit auch Fahrräder aufgelistet. Auch die MPU sei gerechtfertigt gewesen. Ebenfalls sei zulässig, dass sich ein Fahrverbot auf Fahrzeuge erstrecke, für die man keinen Führerschein benötige. "Die Behörde darf annehmen, dass jemand, der einer Aufforderung zur MPU nicht nachkommt, nicht für den Straßenverkehr geeignet ist", erläutert Rechtsanwalt Volker Scheinert von der Deutschen Anwaltshotline. mid/Mst
Der Fall: Ein Mann wurde mit zu viel Alkohol im Blut sowohl am Steuer als auch auf dem Fahrrad erwischt, auf dem Drahtesel sogar mit 1,85 Promille. Die zuständige Behörde forderte erfolglos ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU), um über mögliche Strafen zu entscheiden. Daraufhin entzog die Behörde die Fahrerlaubnis, gekoppelt mit dem Verbot, Fahrzeuge aller Art zu benutzen. Eine Auflistung der verbotenen Fahrzeuge enthielt auch das Fahrrad.
Der Verwaltungsgerichtshof Bayern wies die Klage gegen die Behördenentscheidung ab und bestätigte die Vorinstanz. Der Bescheid sei rechtmäßig. Denn die Behörde habe in ihrem Schreiben explizit auch Fahrräder aufgelistet. Auch die MPU sei gerechtfertigt gewesen. Ebenfalls sei zulässig, dass sich ein Fahrverbot auf Fahrzeuge erstrecke, für die man keinen Führerschein benötige. "Die Behörde darf annehmen, dass jemand, der einer Aufforderung zur MPU nicht nachkommt, nicht für den Straßenverkehr geeignet ist", erläutert Rechtsanwalt Volker Scheinert von der Deutschen Anwaltshotline. mid/Mst
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