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Segway-Fahrer ist Führerschein los

01 Februar, 2017

Beim Rad- oder E-Bike-Fahren ist der Führerschein bei 1,6 Promille futsch, beim Segway-Fahren bereits

bei 1,5 Promille.
Es war offenbar ein feucht-fröhlicher Abend in einer Billardhalle. Auf der Heimfahrt per Segway wollte sich ein 50-jähriger Hamburger noch schnell Zigaretten ziehen - da trat die Polizei in Aktion. Das Ende vom Lied: Der Führerschein ist futsch - trotz "nur" 1,5 Promille.
Der Segway-Pilot hatte sich zwar auf den Alkohol-Grenzwert für die absolute Fahruntauglichkeit für Rad- und E-Bike-Fahrer von 1,6 Promille berufen. Doch damit kam er nicht durch.
Das Gericht stellte nämlich klar:
Ein Segway ist "ein durch Maschinenkraft bewegtes und nicht an Gleise gebundenes Landfahrzeug" - sprich: ein Kraftfahrzeug.
Deshalb brauchen Segway-Fahrer auch einen Mofa-Führerschein und müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen, so die ARAG-Experten. Dadurch kommt eine rechtliche Gleichstellung mit Fahrradfahrern nicht in Frage (Hanseatisches OLG, Az.: 1 Rev 76/16). mid/rhu

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