Änderung des Straßenverkehrsgesetzes: Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren
29 Januar, 2017
Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesminister Alexander Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes) beschlossen. Kern des Gesetzes ist die
rechtliche Gleichstellung von menschlichem Fahrer und Computer. Hoch- oder vollautomatisierte Fahrsysteme dürfen damit künftig die Fahraufgabe selbstständig übernehmen.
Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren
Dobrindt:
Das automatisierte Fahren ist die größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Automobils.
Dafür schaffen wir jetzt das modernste Straßenverkehrsrecht der Welt. Wir stellen Fahrer und Computer rechtlich gleich.
Das heißt:
Automatisierte Systeme im Auto dürfen die Fahraufgabe komplett übernehmen. Wir ermöglichen damit, dass der Fahrer während der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen darf, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken.
Mit dem Gesetz wird eine Rückübernahme der Fahrzeugsteuerung durch den Fahrer nur dann vorgeschrieben, wenn das hoch- oder vollautomatisierte System ihn dazu auffordert oder wenn die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen (z. B. bei einem geplatzten Reifen). Um nachweisen zu können, ob der Fahrer in einer bestimmten Fahrsituation die Fahraufgabe innehatte oder das System, wird der Einsatz eines Datenspeichers ("Blackbox") vorgeschrieben. www.bmvi.de, bmvi.bund.de
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Bürgerservice Invalidenstraße 44, 10115 Berlin
Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren
Dobrindt:
Das automatisierte Fahren ist die größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Automobils.
Dafür schaffen wir jetzt das modernste Straßenverkehrsrecht der Welt. Wir stellen Fahrer und Computer rechtlich gleich.
Das heißt:
Automatisierte Systeme im Auto dürfen die Fahraufgabe komplett übernehmen. Wir ermöglichen damit, dass der Fahrer während der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen darf, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken.
Mit dem Gesetz wird eine Rückübernahme der Fahrzeugsteuerung durch den Fahrer nur dann vorgeschrieben, wenn das hoch- oder vollautomatisierte System ihn dazu auffordert oder wenn die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen (z. B. bei einem geplatzten Reifen). Um nachweisen zu können, ob der Fahrer in einer bestimmten Fahrsituation die Fahraufgabe innehatte oder das System, wird der Einsatz eines Datenspeichers ("Blackbox") vorgeschrieben. www.bmvi.de, bmvi.bund.de
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