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Autojahr 2017: Das ändert sich für Autofahrer

07 Dezember, 2016

Das bringt uns das Autojahr 2017: Teurer wird es für Autofahrer ohnehin, egal ob es die Gebühren für die Hauptuntersuchung, für die Führerscheinprüfung oder einige Bußgelder sind. Hier finden Sie die Neuerungen 2017 im Überblick:

Ausblick aufs Autojahr 2017 - Neues Jahr, neue Regeln
„Heute hü, morgen hott“ – so wirken manche verkehrspolitischen Entscheidungen für den Verbraucher, kritisiert der Autoclub ACE.
Ein Beispiel:
Erst vor wenigen Jahren hatte man die Endrohr-Messung bei der Abgasuntersuchung abgeschafft. Nun soll sie nach Plänen des Bundesverkehrsministeriums Mitte 2017 wieder kommen. Mit ihr wären wohl höhere Gebühren für die Hauptuntersuchung vorprogrammiert.

Teurer wird es im kommenden Jahr ohnehin, ganz egal, ob mit oder ohne Endrohr-Messung, denn nach acht Jahren Preisstabilität steigen die Gebühren für die Hauptuntersuchung.

Teurer wird auch der Führerschein, denn eine Verordnung des Bundesministeriums sieht eine Neuregelung der Gebühren vor.
Auch bei den Bußgeldern stehen Änderungen ins Haus:
So soll die verbotene Handy-Nutzung teurer und der Bußgeldkatalog um Tablets, E-Book-Readern und Videobrillen erweitert werden. Das Schreiben von Kurznachrichten soll ebenso aufgenommen werden. Eine Erweiterung, die der ACE ausdrücklich begrüßt. Denn der Club sieht eine Ursache steigender Unfallzahlen in Smartphones und der Ablenkung am Steuer. Eine Erhöhung der Bußgelder muss aus Sicht des ACE aber immer auch mit einer größeren Kontrolldichte einhergehen, sonst würden die höheren Strafen schnell verpuffen.

Ein ähnliches Hü und Hott wie bei der Abgasuntersuchung gibt es auch bei der Straßenverkehrsordnung: Bis zu 25 km/h schnelle Pedelecs sollen künftig außerorts generell und innerorts, wenn ein entsprechendes Schild angebracht ist, auf Radwegen fahren dürfen. Erwachsene sollen dann fahrradfahrende Kinder unter acht Jahren, die mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen, auch auf dem Gehweg begleiten können.

Und auch an der Tankstelle wird es wohl teurer: Nachdem die großen Ölstaaten sich darauf geeinigt haben, die Fördermenge zu reduzieren, geht die Zeit des billigen Öls wohl zu Ende. Autofahrer sollten deshalb ihre Macht nutzen und freie Tankstellen ansteuern. „Aber auch da muss das Hü und Hott mit bis zu 20 Preisänderungen pro Tag ein Ende haben“, fordert ACE-Pressesprecher Constantin Hack. Die billigsten Tankstellen finden sich in der ACE-App.

Alle Änderungen, die auf Autofahrer im kommenden Jahr zurollen, hat der ACE in folgender Übersicht aufbereitet.

Neuerungen 2017: Alles auf einen Blick

Zulassungsrecht: Klimaanlagen
Zulassungsrecht: Euro 4 für Motorräder
Zulassungsrecht: Leistungslimit für Quads entfällt
Kosten: Gebühren für HU und Führerschein steigen
Kosten: Tesla: Ladestrom für Neukunden kostenpflichtig
Änderungen der StVO: Ampelzeichen für Radfahrer
Änderungen der StVO: Rollstühle sichern
Verkehrssicherheit: Lang-Lkw fahren weiter
Verkehrssicherheit: Gegen schwarze Schafe im Speditionsgewerbe
Reise: Deutschland: Kostenloses WLAN im ICE
Reise: Schweden: Alte Münzen und Geldnoten werden ungültig
Reise: Australien: Steuerpflicht für Rucksacktouristen
Reise: Frankreich: Umweltplakette kommt
Reise: Österreich: Pickerl wird türkis
Reise: Indien: Umtausch von Banknoten

In Planung

Zulassungsrecht: Winterreifen neu definiert
Strafrecht: Schaulustigen drohen Strafen
Strafrecht: Illegale Rennen sollen Straftat werden
Verkehrssicherheit: Section Control auch in NRW
Umwelt: Abgas-Untersuchungen wieder am Endrohr
Umwelt: Steuerbegünstigung für Flüssiggas und Erdgas
Carsharing: Privilegien geplant
Fahrschulen: Bessere Ausbildung für Fahrlehrer
Änderungen der StVO: Radeln auf dem Gehweg
Änderungen der StVO: Pedelecs auf Radwegen
Änderungen der StVO: Handy-Nutzung am Steuer wird teurer
Änderungen der StVO: Eindeutige Rettungsgasse
Änderungen der StVO: Schneller zu Tempo 30
Änderungen der StVO: Neue Verkehrszeichen


Neuerungen 2017: Alles auf einen Blick

Zulassungsrecht: Klimaanlagen
Mit Wirkung vom 1. Januar 2017 dürfen Klimaanlagen in sämtlichen Fahrzeugen nicht mehr mit fluorierten Treibhausgasen mit einem Treibhaus-Potenzial (Global Warming Potential, GWP) über 150 befüllt werden. Dazu zählt auch das bisher eingesetzte Kältemittel R134a. Ausgenommen sind Fahrzeuge, deren Typgenehmigung vor dem 01.01.2011 erteilt wurde.
Fahrzeuge mit einer Einzelgenehmigung, die ab dem 1. Januar 2017 erstmals in den Verkehr gebracht werden sollen, bekommen keine Zulassung mehr, wenn deren Klimaanlagen mit einem fluorierten Treibhausgas mit einem GWP-Wert über 150 befüllt sind.

Zulassungsrecht: Euro 4 für Motorräder
Neue Motorräder und Kleinkrafträder können ab Januar 2017 nur noch dann für den Verkehr zugelassen werden, wenn sie den Schadstoffvorgaben der Euro 4 entsprechen. Gegenüber der bislang geltenden Euro-3-Norm verringert sich der Emissionsausstoß um mehr als die Hälfte. Der maximale Geräuschpegel darf bei Motorrädern über 175 Kubik nicht mehr als 80 dB(A) betragen.

Zulassungsrecht: Leistungslimit für Quads entfällt
Ab dem 1. Januar 2017 soll die EU-Verordnung 168/2013/EG zur „Genehmigung und Marktüberwachung von zwei-, drei- und vierrädrigen Fahrzeugen“ auch für Quads und ATVs in Kraft treten. Statt der bisherigen 15-kW-Grenze gilt dann ein Geschwindigkeitslimit von 90 km/h. Absehbar ist, dass damit Leistung und Drehmoment von Quads deutlich ansteigen werden.

Kosten: Gebühren für HU und Führerschein steigen
Nach acht Jahren sollen die Gebühren für die Führerscheinprüfungen sowie die Hauptuntersuchungen für Autos teurer werden. Die theoretische Prüfung soll künftig statt rund elf Euro 11,90 Euro kosten. Für die inzwischen übliche Prüfung am Computer werden in Zukunft 10,60 Euro fällig. Für die Abnahme der praktischen Pkw-Prüfung sollen 91,50 Euro berechnet werden. Die praktische Motorrad-Prüfung verteuert sich auf 121,38 Euro.
Ebenfalls teurer wird die in der Regel alle zwei Jahre fällige Hauptuntersuchung. Je nach Bundesland werden künftig Gebühren in Höhe von 35 Euro und 54,86 Euro erhoben.

Kosten:
Tesla: Ladestrom für Neukunden kostenpflichtig
Käufer von Tesla-Modellen müssen ab dem 1. Januar 2017 das Strom-Zapfen an der Schnellladestation bezahlen. Die Preise sollen zeitabhängig und je nach regionalen Stromkosten variieren. Als Trostpflaster erhalten Neukunden eine jährliche Gutschrift über 400 kWh, die an den Superchargern eingelöst werden kann. Kunden von bereits auf der Straße befindlichen Fahrzeugen dürfen weiterhin umsonst laden. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die noch 2016 bestellt werden, sofern die Auslieferung vor dem 1. April 2017 stattfindet.

Änderungen der StVO: Ampelzeichen für Radfahrer
Mit dem Auslaufen der Übergangsregelung zum 31.12.2016 ändern sich die Vorschriften für Radfahrer an Ampeln. Bisher galten die Fußgängerampeln, wenn keine besonderen Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden waren. Künftig gilt nach § 37 Abs. 2 Satz 6 StVO: „Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten!“ Auf gekennzeichneten Radwegen gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr.

Änderungen der StVO: Rollstühle sichern
Ab dem 01.02.2017 wird der Bußgeldkatalog erweitert. Werden ein vorgeschriebenes Rollstuhl-Rückhaltesystem oder ein Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem während der Fahrt nicht angelegt, droht eine Verwarnung in Höhe von 30 Euro.

Verkehrssicherheit: Lang-Lkw fahren weiter
Bis Ende 2016 noch Feldversuch, ab 1. Januar regulär auf deutschen Straßen: Nach Ankündigungen von Bundesverkehrsminister Dobrindt sollen die derzeitig 159 Lang-Lkw weiterhin auf dem freigegebenen Streckennetz unterwegs sein. Zurzeit dürfen etwa 60 Prozent des Autobahnnetzes von überlangen Trucks befahren werden. Nachdem auch Rheinland-Pfalz seine Vorbehalte aufgegeben hat, sind Berlin und das Saarland die einzigen Bundesländer, in denen die sogenannten Gigaliner nicht fahren dürfen.

Verkehrssicherheit: Gegen schwarze Schafe im Speditionsgewerbe
Ab dem 1. Januar 2017 wird die sogenannte „Todsündenliste“ in Anhang IV der EU-Berufszugangsverordnung VO (EG) 1071/2009 erweitert. Die EU-Verordnung 2016/403 zählt schwerwiegende Verstöße gegen EU-Vorschriften im gewerblichen Straßenverkehr auf, die zur Aberkennung der Zuverlässigkeit von Kraftverkehrsunternehmen führen können. Neben Kategorien, Art und Schweregrad wird die Zahl der Verstöße festgesetzt, bei deren Überschreitung „wiederholte schwere“ Verstöße als „schwerwiegende“ Verstöße eingestuft werden.

Reise:
Deutschland
Kostenloses WLAN im ICE
Ab 1. Januar 2017 soll im ICE auch in der zweiten Klasse kostenlos WLAN zur Verfügung stehen. Jeder Reisende kann dann auf 200 MB Datenvolumen zurückgreifen. Danach wird die Geschwindigkeit gedrosselt. Darüber hinaus soll es ein Bordunterhaltungsprogramm mit Filmen im ICE-Portal geben. Zusätzlich rüstet die Deutsche Bahn 3.750 ICE-Wagen mit neuer Mobilfunktechnologie aus. Dadurch soll die Mobilfunkqualität steigen.

Reise:
Schweden
Alte Münzen und Geldnoten werden ungültig
Im Oktober 2016 führte die Schwedische Nationalbank neue 100- und 500-SEK-Banknoten sowie neue 1-, 2- und 5-SEK-Münzen ein. Die 10-SEK-Münze bleibt unverändert weiter im Umlauf. Die bisherigen 100- und 500-SEK-Banknoten sowie alle derzeitigen Münzen außer der 10-SEK-Münze sind nur noch bis einschließlich 30. Juni 2017 gültig und werden danach ungültig. Die schon früher ausgesonderten Geldscheine im Wert von 20, 50 und 1.000 SEK können nur noch gegen eine Gebühr von 100 Kronen umgetauscht werden.

Reise:
Australien
Steuerpflicht für Rucksacktouristen
Der Preis für ein australisches „Working Holiday“-Visum wird ab Anfang 2017 um 50 australische Dollar auf 390 Dollar gesenkt. Allerdings werden beim Verlassen des Landes künftig fünf Dollar fällig. Rucksackreisende, die im Rahmen des „Working Holiday“-Visums in Australien arbeiten, müssen ab dem kommenden Jahr das gesamte verdiente Geld mit 15 Prozent versteuern. Bislang werden Steuern erst ab einem Verdienst ab 18.200 australischen Dollar (12.410 Euro) fällig.

Reise:
Frankreich
Umweltplakette kommt
Nach Paris führt am 01. Januar 2017 auch Grenoble eine Umweltzone ein, in den kommenden Jahren wird es Umweltzonen in weiteren 23 Städten geben. Vignettenpflicht besteht ab dem 1. April 2017 auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, entsprechende Vignetten sind ab März 2017 erhältlich. Eine fehlende Plakette wird mit 68 Euro (Pkw) geahndet. Je nach Baujahr und Schadstoffklasse werden Vignetten in unterschiedlichen Farben ausgestellt, derzeit ist eine Einfahrt in die Umweltzonen mit allen Vignettenfarben gestattet.
Der Preis für die Vignetten steht noch nicht fest.

a) Kategorie 0, grüne Plakette:
Alle emissionsfreien Fahrzeuge inklusive Elektrofahrzeuge und mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge.

b) Kategorie 1, violette Plakette:
mit Erd- bzw. Autogas betriebene Fahrzeuge und Hybridfahrzeuge.
Motorräder: mit Euro 4 und Erstzulassung ab 01.01.2017.
Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t: Benziner der Kategorien Euro 5 und 6 mit Erstzulassung ab Januar 2011.
Lkw: mit Euro 6 und Erstzulassung ab 01.01.2014.

c) Kategorie 2, gelbe Plakette:
Motorräder: Euro 3 und Erstzulassung vom 01.01.2007 bis 31.12.2016 (bis 31.12.2017 für Mofas).
Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t: Benziner der Kategorie Euro 4 mit Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2010 sowie Dieselfahrzeuge Euro 5 und 6 mit Erstzulassung ab 1. Januar 2011.
Lkw, Busse und Wohnmobile über 3,5 t: Benziner mit Euro 5 vom 01.10.2009 bis 31.12.2013 sowie Dieselfahrzeuge mit Euro 6 und Erstzulassung ab 01.01.2014.

d) Kategorie 3, orangene Plakette:
Motorräder: Euro 2 und Erstzulassung vom 01.07.2004 bis 31.12.2006.
Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t: Benziner der Kategorie Euro 2 und 3 mit Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 1997 und 31. Dezember 2005 sowie Dieselfahrzeuge Euro 4 mit Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2010.
Lkw, Busse und Wohnmobile über 3,5 t: Benziner mit Euro 3 und 4 und Erstzulassung zwischen 01.10.2001 und 30.09.2009 sowie Dieselfahrzeuge mit Euro 5 und Erstzulassung zwischen 01.10.2009 und 31.12.2013.

e) Kategorie 4, braune Plakette:
Motorräder: ohne Euro-Norm und Zulassung vom 01.06.2000 bis 30.06.2004.
Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t: Dieselfahrzeuge der Kategorie Euro 3 mit Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2005.
Lkw, Busse und Wohnmobile über 3,5 t: Dieselfahrzeuge mit Euro 4 und Erstzulassung zwischen 01.10.2006 und 30.09.2009.

f) Kategorie 5, graue Plakette:
Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t: Dieselfahrzeuge der Kategorie Euro 2 mit Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 1997 und dem 31. Dezember 2000.
Lkw, Busse und Wohnmobile über 3,5 t: Dieselfahrzeuge mit Euro 3 und Zulassung zwischen 01.10.2001 und 30.09.2006.

g) Keine Plakette erhalten:
Motorräder: ohne Euro-Norm und Erstzulassung vor dem 01.06.2000.
Pkw, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge unter 3,5 t: mit Euro 1 bzw. ohne Euro-Norm und Erstzulassung vor dem 01.01.1997 (Pkw) bzw. 01.10.1997 (leichte Nutzfahrzeuge).
Lkw, Busse und Wohnmobile über 3,5 t: mit Euro 1, 2 oder ohne Euro-Norm und Erstzulassung vor dem 01.10.2001.

Reise:
Österreich - Pickerl wird türkis
Die zur Nutzung österreichischer Autobahnen erforderliche Mautplakette ist ab 2017 türkis, die Preise werden um 0,8 Prozent erhöht. 2016er Vignetten behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. Januar 2017. Es wird empfohlen, den unteren Abschnitt der Trägerfolie (mit Seriennummer) aufzubewahren, da er als Kaufnachweis gilt. Achtung: Auf der Windschutzscheibe dürfen sich keine österreichischen Vignetten aus den Vorjahren befinden.

Reise:
Indien - Umtausch von Banknoten
Indien hat im November die bisherigen Banknoten im Wert von 500 und 1.000 Rupien für ungültig erklärt. Alte Banknoten können nur noch bis zum 30. Dezember 2016 umgetauscht werden. Indien-Reisende sollten im kommenden Jahr beim Wechselgeld darauf achten, dass ihnen keine alten Scheine untergeschoben werden.

In Planung
Zulassungsrecht: Winterreifen neu definiert
Die Winterreifenverordnung soll noch in diesem Winter neu gefasst werden. Winterreifen sollen künftig an einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke erkennbar sein, bisherige M+S-Reifen dürfen dann noch bis Ende September 2024 genutzt werden. Neuerungen gibt es dann auch bei den motorisierten Zweirädern: Sie sollen dann nicht mehr der situativen Winterreifenpflicht unterliegen.

Strafrecht: Schaulustigen drohen Strafen
Gaffer, die nach einem Verkehrsunfall die Rettungsarbeiten behindern und Fotos oder Videos aufnehmen, statt Erste Hilfe zu leisten, sollen in Zukunft belangt werden können. Ein Gesetzesentwurf sieht Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldbußen vor, wenn bei Unglücksfällen Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes behindert werden. Vom Straftatbestand erfasst wird damit auch „bloßes Sitzen- und Stehenbleiben“. Auf verstorbene Personen erweitert werden soll zudem das allgemeine Persönlichkeitsrecht gegen die Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen.

Strafrecht: Illegale Rennen sollen Straftat werden
Die Teilnahme an illegalen Rennen auf öffentlichen Straßen soll künftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet werden. Statt wie bisher 400 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot erwarten Teilnehmer nach der Gesetzesänderungen neben Geldbußen auch Haftstrafen bis zu zwei Jahren. Der Führerschein soll eingezogen werden und müsste neu gemacht werden.

Verkehrssicherheit: Section Control auch in NRW
Der Start des Modellversuchs von Section Control auf der B 6 bei Hannover wird noch für 2016 erwartet. Eine weitere Tempo-Abschnittskontrolle könnte im kommenden Jahr in Nordrhein-Westfalen installiert werden. Gemessen werden soll auf einem Teilstück der A 46 zwischen der Anschlussstelle Düsseldorf-Süd und Fleher Brücke.

Umwelt: Abgas-Untersuchungen wieder am Endrohr
Die Emissionsmessung bei AU-pflichtigen Fahrzeugen soll ab Mitte 2017 wieder am Endrohr vorgenommen werden. Studien hatten gezeigt, dass die On-Board-Diagnose das Überschreiten des geltenden Abgaslimits nicht zuverlässig anzeigt.

Umwelt: Steuerbegünstigung für Flüssiggas und Erdgas
Im Februar wird sich der Bundesrat mit einer Fortführung der steuerlichen Begünstigung von Erdgas und Flüssiggas für Kraftfahrzeuge beschäftigen. Nach bisherigem Diskussionsstand soll die steuerliche Förderung auch nach 2018 bestehen bleiben.

Carsharing: Privilegien geplant
Mit dem derzeit in Abstimmung befindlichen Carsharing-Gesetz soll zum Beispiel für Rechtssicherheit bei der Einrichtung von Parkplätzen für diese Fahrzeuge gesorgt werden. Zudem soll es Gemeinden ermöglicht werden, auf Parkgebühren an entsprechenden Abstellplätzen zu verzichten.

Fahrschulen: Bessere Ausbildung für Fahrlehrer
Der Bundesrat befasst sich Anfang 2017 mit einer Neufassung des Fahrlehrergesetzes. Die geplante Reform des Fahrlehrerrechts soll die Ausbildung von Fahrlehrern neu fassen, darüber hinaus soll die Ausbildung in Fahrschulen besser kontrolliert werden.

Änderungen der StVO: Radeln auf dem Gehweg
Für das kommende Jahr ist eine Änderung der Straßenverkehrsordnung geplant. Erwachsene dürfen dann Kinder unter acht Jahren, die mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen, auch auf dem Gehweg begleiten. Sie müssen allerdings bei Einmündungen und Kreuzungen vom Rad absteigen und schieben – genau wie die Kinder. Außerdem dürfen Kinder unter acht Jahren in Begleitung auch baulich von der Fahrbahn abgetrennte Radwege benutzen.

Änderungen der StVO: Pedelecs auf Radwegen
Bis zu 25 km/h schnelle Pedelecs sollen künftig außerorts generell und innerorts auf Radwegen mit einem besonderen Hinweisschild "E-Bikes frei" fahren dürfen. Die neuen Regelungen gelten ausdrücklich nicht für die schnellen Elektrofahrräder, die sogenannten S-Pedelecs, da diese deutlich schneller als 25 km/h fahren können.

Änderungen der StVO: Handy-Nutzung am Steuer wird teurer
Im Rahmen der kommenden Bußgeldreform sollen die Strafen für die Handynutzung im Straßenverkehr erhöht werden. Verstöße sollen bei Autofahrern mit 100 Euro geahndet werden, auf dem Fahrrad steigt das Verwarnungsgeld von 25 auf 55 Euro. Verboten werden sollen zudem die Nutzung von Tablets, E-Book-Readern und Videobrillen sowie das Schreiben von Kurznachrichten. Ausdrücklich erlaubt werden soll die Nutzung von Sprachsteuerungen, Vorlesefunktionen und Head-up-Displays.

Änderungen der StVO: Eindeutige Rettungsgasse
Neu gefasst werden soll der Paragraf 11 Abs. 2 StVO: Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen eine freie Gasse bilden. Bislang galt auf vierstreifigen Abschnitten, dass die Rettungsgasse in der Mitte gebildet werden musste.

Änderungen der StVO: Schneller zu Tempo 30
Die Novelle der StVO soll eine einfachere Anordnung von Tempo 30 ermöglichen, wenn Schulen, Kindergärten oder Altenheime an Hauptverkehrsstraßen liegen. Bislang durften Straßenverkehrsbehörden nur dann Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen anordnen, wenn Unfallschwerpunkte nachgewiesen werden konnten.

Änderungen der StVO: Neue Verkehrszeichen
Eine Novellierung der Verwaltungsvorschrift zur StVO dürfte die Einführung einiger neuer Verkehrszeichen mit sich bringen. Bundesweit sollen etwa Zusatzzeichen für die Zuflussregelung sowie für die Darstellung der Führung von Umleitungen durch Kreisverkehre eingeführt werden. www.ace.de, ACE Auto Club Europa e.V., C. Hack, Stuttgart

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