Tipp Autoversicherung: Außerordentliche Kündigung
29 November, 2016
Sie haben das Recht, Ihre Autoversicherung nach einer Beitragserhöhung durch die Versicherungsgesellschaft
unabhängig vom Wechselstichtag am 30. November außerordentlich zu kündigen.
Dieses außerordentliche Kündigungsrecht besteht immer dann:
- wenn die gesamte Versicherungsprämie zwar weniger kostet, aber eine versteckte Prämienerhöhung vorliegt,
- wenn der Beitrag der Autoversicherung ohne Verschulden des Versicherungsnehmers steigt. ub/dom
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