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Österreich, Schweiz: Vignetten noch bis Ende Januar 2017 gültig

23 November, 2016

Die Österreichischen und Schweizer Vignetten verlieren ihre Gültigkeit erst am 31. Januar 2017 um 24:00 Uhr. Dann ist das neue Pickerl fällig. Die neue türkisfarbene bzw. hellgrüne Vignette gilt bereits ab 01. Dezember 2016 und dann wiederum bis Ende Januar 2018.
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Autofahrer, die nach dem Jahreswechsel zu einem Skiurlaub in die Schweiz oder nach Österreich aufbrechen, dürfen die Autobahn noch mit der - falls vorhandenen - 2016er-Vignette benutzen. Sie verliert ihre Gültigkeit erst am 31. Januar 2017 um 24:00 Uhr. Dann ist das neue Pickerl fällig, das in Österreich für Personenwagen im Jahr 86,40 Euro, für zwei Monate 25,90 Euro und für zehn Tage 8,90 Euro kostet.

Die türkisfarbene Vignette gilt bereits ab 01. Dezember 2016 und dann wiederum bis Ende Januar 2018. In Österreich benötigen Anhänger wie ein von einem Personenwagen gezogener Wohnwagen keine extra Vignette, in der Schweiz dagegen schon. Die Eidgenossen verlangen für die neue, hellgrüne Autobahnvignette 40 Schweizer Franken oder 38,50 Euro. Erhältlich sind die Pickerl für beide Länder in den Geschäftsstellen der Automobilclubs oder in Tankstellen nahe der Grenze.

Teuer wird es für alle, die Autobahnen oder Schnellstraßen ohne gültige Vignette nutzen. Werden sie erwischt, wird eine Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro fällig. Ein Bußgeld in Höhe von 200 Franken kann die Polizei in der Schweiz Mautprellern aufbrummen. Manipulation oder missbräuchliche Verwendung werden ebenfalls geahndet, selbst das falsche Anbringen der Vignette kann ein Bußgeld zur Folge haben. Darauf weist der Autoclub ARCD hin. Sie muss gut sichtbar innen an die Windschutzscheibe links oben oder im Bereich des Rückspiegels geklebt werden, nicht jedoch auf einen eventuellen dunkel getönten Bereich der Scheibe.
Geht die Windschutzscheibe bei einem Steinschlag oder anderen Unfällen zu Bruch, können Fahrzeughalter in beiden Nachbarländern eine Ersatzvignette oder Kostenersatz beantragen - vorausgesetzt, die Ersatzkosten sind nicht durch eine Versicherung oder ähnliches abgedeckt. Hierfür solle die Trägerfolie mit der Seriennummer aufgehoben werden, da sie als Kaufnachweis gilt, so der ARCD. Zusätzlich sind eine Austauschrechnung der Windschutzscheibe und die alte Vignette (oder Reste davon) vorzulegen. In der Schweiz sind die Zollstellen für Ersatzvignetten zuständig, in Österreich geht das beim Autobahnbetreiber ASFINAG oder an der Autobahn Tank- und Rastanlage Inntal an der Grenze Kiefersfelden. mid/mk

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