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LKW Mautkosten: Die Maut wird bezahlt - so oder so

09 November, 2016

Schlechte Nachrichten für Leasing-Unternehmen: Als Eigentümer von Lkw haften die Gesellschaften laut einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln für die angefallenen Mautkosten, falls deren Kunden

in die Insolvenz gehen (Az.:14 K 5253/14; 14 K 7119/14; 14 K 976/15; 14 K 1019/15).
Der Fall: Zwei Gesellschaften, die ihre Sattelzugmaschinen Speditionsunternehmen im Wege eines Leasings beziehungsweise eines Mietkaufs zur Verfügung gestellt hatten, klagten gegen eine Forderung des Bundesamts für Güterverkehr. Nach der Insolvenz der Speditionsunternehmen bestanden offene Mautforderungen, und die sollten nach Ansicht der Behörde von den Leasinggesellschaften beglichen werden. Denn in allen Fällen seien die Leasinggesellschaften zivilrechtliche Eigentümer der Sattelzugmaschinen, erklären ARAG-Experten.
Diese Auffassung bestätigten die Verwaltungsrichter: Nach dem Lkw-Mautgesetz sei der Eigentümer als potentieller Mautschuldner anzusehen. Eine Einschränkung, wonach nur Eigentümer mit einem Einfluss auf die konkrete Nutzung der Sattelzugmaschinen als Mautschuldner gelten sollen, lasse sich nach Auslegung des Gesetzes und seiner Historie nicht feststellen. mid/ts
Bildunterschrift: mid Groß-Gerau - Der lange Arm des Bundesamts für Güterverkehr: Die Behörde darf Mautgebühren geleaster Fahrzeuge bei einer Insolvenz des Spediteurs vom entleihenden Unternehmen einfordern.

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