Aktuelle Auto News
 



Handy im Straßenverkehr StVO: Auch Fußgänger droht Ärger

29 August, 2016

Was viele nicht wissen: Ein Selfie ist lustig, aber nicht im Straßenverkehr. Dass das Handy am Steuer gemäß StVO verboten ist, hat sich inzwischen rumgesprochen. Doch wie sieht das bei Fußgängern aus?

Wenn Smombies zur Verkehrsgefahr werden
Die dürfen zunächst einmal ihr Handy zu jeder Zeit auf der Straße zücken, telefonieren und SMS lesen und beantworten.

Doch auch für Fußgänger gilt die StVO:
Wer am Straßenverkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.
Das heißt im Klartext:
Auch Fußgänger können mit einer Verwarnung von fünf bis zehn Euro belegt werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht verletzen.

Diese selbstvergessenen bis rücksichtslosen Handy-Nutzer heißen übrigens "Smombies". Dieser Zusammenschluss der Wörter "Smartphone" und "Zombies" wurde von einer Jury zum "Jugendwort des Jahres" in Deutschland gewählt. Mit "Smombies" sind Menschen gemeint, die durch den ständigen Blick auf ihr Smartphone so stark abgelenkt sind, dass sie ihre Umgebung kaum noch wahrnehmen. Und dadurch können sie im Straßenverkehr zu einer tödlichen Gefahr werden. mid/rlo
Bildunterschrift: mid Groß-Gerau - So ein "Selfie" ist lustig: Doch wenn Fußgänger wegen der Ablenkung durch ihr Smartphone zur Verkehrsgefahr werden, droht auch ihnen ein Bußgeld.

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights