Wenn 500 Kilo Hund durchs Auto fliegen
23 August, 2016
Da kann die Urlaubsfahrt mit dem Auto noch so lange dauern - für Herrchen und Frauchen steht fest: Waldi
muss mit. Dann aber sollte der Vierbeiner im Fahrzeug entsprechend gesichert sein, sonst droht unter Umständen eine Katastrophe. Das belegt ein Beispiel: Ein 20 Kilogramm schwerer Hund entwickelt bei einem Aufprall mit 50 km/h eine Aufschlagswucht von mehr als 500 Kilo. Bei diesen Zahlen bekommen es auch Tierfreunde mit der Angst zu tun. Deshalb sollten Hundesbesitzer geeignete Sicherungssysteme mit im Auto haben. Der ADAC rät, Transportboxen zu verwenden. Größere Boxen gehören hinter die Rücksitzlehne in den Kofferraum, am besten quer zur Fahrtrichtung. Sie sollten mit einem stabilen Laderaumgitter zusätzlich gesichert werden. Die Experten empfehlen, zusätzlich die Sicherheitsgurte zu schließen, auch wenn niemand auf dem Rücksitz Platz nimmt. Warum das? Ganz einfach:
Das erhöht die Stabilität. Reicht der Platz im Kofferraum nicht aus, können kleinere Boxen auch im Fußraum hinter den Vordersitzen verstaut werden.
Wird der Hund als "Passagier" auf der Rücksitzbank mitgenommen, sollten spezielle Sicherheitsgurte zum Einsatz kommen. Diese sollten ein stabiles Geschirr und eine zweifache Sicherung haben. Einzelne Fixierleinen erlauben dem Tier zu viel Bewegungsspielraum. Dabei kann der Hund nicht nur den Fahrer stören, sondern bei plötzlichen Bremsmanövern und Unfällen durch das Fahrzeug geschleudert werden.
Übrigens: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Tiere als Ladung eingestuft. Und wer die tierische Ladung nicht vorschriftsmäßig sichert, riskiert ein Bußgeld bis zu 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Dafür gäbe es sicher jede Menge Leckerchen für Waldi. mid/rlo
Das erhöht die Stabilität. Reicht der Platz im Kofferraum nicht aus, können kleinere Boxen auch im Fußraum hinter den Vordersitzen verstaut werden.
Wird der Hund als "Passagier" auf der Rücksitzbank mitgenommen, sollten spezielle Sicherheitsgurte zum Einsatz kommen. Diese sollten ein stabiles Geschirr und eine zweifache Sicherung haben. Einzelne Fixierleinen erlauben dem Tier zu viel Bewegungsspielraum. Dabei kann der Hund nicht nur den Fahrer stören, sondern bei plötzlichen Bremsmanövern und Unfällen durch das Fahrzeug geschleudert werden.
Übrigens: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Tiere als Ladung eingestuft. Und wer die tierische Ladung nicht vorschriftsmäßig sichert, riskiert ein Bußgeld bis zu 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Dafür gäbe es sicher jede Menge Leckerchen für Waldi. mid/rlo
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