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Dashcam-Videos als Beweismittel: Zweierlei Maß?

12 August, 2016

Dashcam-Videos als Beweismittel waren vor Gericht bislang nicht möglich, denn sie sind datenschutzrechtlich

umstritten.
Eine neue Möglichkeit für Autofahrer, sich im Straßenverkehr gegen unfallbedingte Rechtsstreitigkeiten abzusichern, sind die seit einigen Jahren erhältlichen Dashcams für die Windschutzscheibe - theoretisch. Damit kann das Verkehrsgeschehen aufgezeichnet werden. Das Problem: Die Verwendung der Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht war bislang nicht möglich, denn sie sind datenschutzrechtlich umstritten. Jetzt aber hat das Oberlandesgericht Stuttgart anders entschieden (Az.: 4 Ss 543/15).
Im verhandelten Fall wurde ein Autofahrer laut ARAG-Experten beschuldigt, eine Ampel missachtet zu haben, die bereits seit sechs Sekunden rotes Licht zeigte. Die Richter ließen im Bußgeldverfahren das Dashcam-Video eines nachfolgenden unbeteiligten Verkehrsteilnehmers als Beweismittel zu, der die Situation eher zufällig eingefangen hatte. Im Dienste der Strafverfolgung also ist die Verwendung offensichtlich kein großes Problem. Der Mann musste 200 Euro Strafe zahlen.
Bleibt zu hoffen, dass sich die Rechtsauffassung hier nicht einseitig zugunsten der Behörden entwickelt. Denn werden die Videos nicht konsequenterweise auch zugelassen, wenn sie Autofahrer entlasten, wäre das zweierlei Maß. mid/ts
Bildunterschrift: mid Groß-Gerau - Die Verwendung von Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht ist bislang nicht üblich. Das OLG Stuttgart aber hat solche Aufnahmen jetzt zugelassen.

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