Aktuelle Auto News
 



Reisemängel: Das ist wichtig, wenn Airline oder Hotel Ärger machen

16 Juni, 2016

Ihr Recht bei Reisemängel: Urlaubszeit ist Erholungszeit - aber nur, solange alles reibungslos verläuft. Hat der Flug ins Feriendomizil Verspätung oder entpuppt sich das Hotel als Bruchbude, entstehen oft ungeplante Kosten und

lange Wartezeiten. Dann müssen Reisende einiges beachten.
Bei Flugverspätungen innerhalb der Europäischen Union greift die EU-Fluggastrechteverordnung. Die Europäische Kommission hat diese nun konkretisiert und aufgrund der Rechtsprechung der vergangenen Jahre Leitlinien entwickelt, die es Fluggästen erleichtern sollen, etwaige Ansprüche durchzusetzen. Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt Ansprüche für inner-europäische Flüge, die mit Verspätung starten oder landen oder komplett ausfallen. Voraussetzung, damit die Verordnung anwendbar ist: Die Fluggesellschaft hat ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union.
Bei Flugverspätungen am Abflugort oder an einem Umsteige-Flughafen haben Reisende einen Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung oder - im Extremfall - auch Hotelübernachtungen. Wichtig: Bietet die Airline keine Betreuung an, können Fluggäste Ausgaben für Essen und Getränke, Hotelunterkunft, notwendige Beförderungen (etwa zum Hotel) erstattet bekommen, sofern die Ausgaben angemessen sind.
Bei Flugannullierungen und Verspätungen von drei Stunden und mehr haben Fluggäste laut der HUK-Coburg-Rechtsschutzversicherung Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro, sofern nicht außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder Streiks die Ursache sind. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von der Länge der Flugstrecke ab. Der Ticketpreis spielt bei der Bewertung keine Rolle. Wichtig: Hin- und Rückflug sowie jede Teilstrecke sind gesondert zu betrachten. Die Airlines sind generell angehalten, ihren Kunden den nächsten möglichen Flug zu organisieren, je nach Situation entweder zum Reiseziel oder zum Startflughafen, und entsprechende Kosten zu ersetzen.
Eine Ausnahme bezüglich der Entschädigung besteht, wenn der Flug aus einem Nicht-EU-Land in die EU führt. Zahlt das Drittland vergleichbare Entschädigungen bei Flugverspätungen oder -ausfällen, entfallen die Ansprüche nach der EU-Verordnung. Die HUK Coburg empfiehlt Betroffenen, sämtliche Mängel (Verspätungen, fehlende Verpflegung etc.) detailliert zu dokumentieren. Sie sollten Datum und Uhrzeiten notieren sowie die Begründung der Airlines für die Verspätung des Fluges einfordern und aufschreiben.
Für Pauschalreisende gelten dieselben Regelungen. Zusätzlich haben diese die Möglichkeit, vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden zu verlangen. Wer zwar keinen Ärger mit dem Flug hat, allerdings in seiner Unterkunft eine böse Überraschung erlebt, sollte ebenfalls alles Negative ausführlich dokumentieren, so der Rat der Versicherungs-Experten. Mögliche Mängel sind neben Verschmutzungen - etwa Schimmel - auch Lärmbelästigungen durch Baustellen, Überbuchungen oder ähnliche Probleme.
Wichtig: Die Mängelliste, am besten mit Beweisfotos, sollte die Hotelleitung abzeichnen. Denn der Nachweis, dass die Mängel nachdrücklich beanstandet wurden, ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Reisemängeln. Und weil solcher Stress am Urlaubsort den Erholungswert der Reise schmälern kann, sind laut HUK-Coburg Ansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude in Form einer materiellen Entschädigung denkbar. Wer Ärger mit der Unterkunft hatte, darf nicht zu lange warten, wenn eine Entschädigung eingefordert werden soll. Rechtliche Schritte gegen ein Reiseunternehmen oder als Individualreisender gegen ein Hotel müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende geltend gemacht werden. mid/Mst
Bildunterschrift: mid Groß-Gerau - Für Flugreisende, die innerhalb der EU mit einer EU-ansässigen Fluggesellschaft unterwegs sind, gelten speziell geregelte Rechte. Die Europäische Kommission hat jetzt neue Leitlinien herausgegeben.

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights