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Schwarzfahren - Die Fahrscheine bitte

14 Juni, 2016

Prinzipiell kann es schon beim ersten Schwarzfahren ohne Fahrschein zu einer Anzeige kommen. Wiederholungstätern müssen schlimmstenfalls sogar mit einer Gefängnisstrafe rechnen.

Schwarzfahrer lassen sich offensichtlich auch vom vor rund einem Jahr von 40 auf 60 Euro angehobenen Strafgeld für die "Beförderungserschleichung" nicht abschrecken. Ganz im Gegenteil: Allein in 76 deutschen Großstädten nahm der Strafbestand des Schwarzfahrens im Jahr 2015 durchschnittlich um sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu.
Spitzenreiter sind dabei Städte wie Gelsenkirchen (plus 87 Prozent im Vergleich zu 2014), Potsdam (65 Prozent), Remscheid (60 Prozent) oder Recklinghausen (60 Prozent), selbst in der feinen Landeshauptstadt Wiesbaden nahm die Zahl der entdeckten fahrkartenlosen Fahrten um 54 Prozent zu. Erfolgreich scheint die Anhebung dagegen in Magdeburg (58 Prozent weniger Schwarzfahrten im Vergleich zu 2014), Bergisch Gladbach (49 Prozent) und Mönchengladbach (32 Prozent) gewirkt zu haben.
Zu den "Schwarzfahrer-Hochburgen" Deutschlands zählen die Städte Essen mit 1.841 Schwarzfahrten je 100.000 Einwohner, Freiburg im Breisgau (1.741 Schwarzfahrer), Hannover (1.732) und Mannheim (1.712), wie aus der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) von 2015 hervorgeht.
In der Polizei-Statistik werden zur Anzeige gebrachte Beförderungserschleichungen dargestellt. Dies umfasst nicht nur das Schwarzfahren in Bussen und Bahnen, sondern beispielsweise auch in Taxis. Nicht enthalten sind hingegen die direkten Straf-Entgelte, die von Kontrolleuren veranschlagt werden, bei denen es zu keiner Anzeige kommt.
Prinzipiell kann es schon bei der ersten Fahrt ohne Fahrschein zu einer Anzeige kommen. Viele Kommunen erstatten allerdings erst bei Wiederholungstätern oder dauerhaften Zahlungsverweigerern Anzeige bei der Polizei. Dies kann sogar schlimmstenfalls zu einer Gefängnisstrafe führen, beispielsweise als Ersatzhaft, falls die Geldstrafe nicht beglichen werden kann. mid/mk

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