Kfz Versicherung für Fahranfänger – SF Klasse übernehmen
10 Mai, 2016
Sparen bei der Kfz Versicherung für Fahranfänger - wie geht das? Vom Schadenfreiheitsrabatt
ihrer Angehörigen können Kinder oder Enkel unter Umständen profitieren.
Beim ersten eigenen Auto sparen
Nicht jeder nimmt nach der Führerscheinprüfung gleich im eigenen Wagen Platz. Oft nutzen Studenten oder junge Menschen in der Ausbildung die Autos ihrer Eltern und Großeltern. Irgendwann soll dann aber doch ein eigener Pkw vor der Tür stehen. Der Autokauf reißt immer ein tiefes Loch ins Portemonnaie. Sparen lässt sich eventuell bei der Versicherung des ersten eigenen Wagens.
Wie tief der Versicherungsneuling dafür in die Tasche greifen muss, kann von seiner bisherigen Fahrpraxis abhängen. Hat er in der Vergangenheit zum Beispiel regelmäßig das Auto seiner Eltern, Schwieger- oder Großeltern genutzt, kann er, wie die HUK-COBURG mitteilt, eventuell den Schadenfreiheitsrabatt dieses Wagens übernehmen.
Wie das geht? Der Verwandte muss – als bisheriger Anspruchsberechtigter – seinem Kfz-Versicherer mitteilen, dass er auf den Schadenfreiheitsrabatt (SF Rabatt) des gemeinsam genutzten Pkw verzichtet. Im Gegenzug beantragt der künftige Versicherungsnehmer die Übernahme dieses Rabatts. Als Nachweis für die Dauer der Fahrzeugnutzung teilt er dem Versicherer zusätzlich mit, wie lange er einen Führerschein besitzt. Dieser Zeitraum entscheidet darüber, in welche SF Klasse der neue Kfz-Versicherungsvertrag eingestuft wird.
www.huk.de
Beim ersten eigenen Auto sparen
Nicht jeder nimmt nach der Führerscheinprüfung gleich im eigenen Wagen Platz. Oft nutzen Studenten oder junge Menschen in der Ausbildung die Autos ihrer Eltern und Großeltern. Irgendwann soll dann aber doch ein eigener Pkw vor der Tür stehen. Der Autokauf reißt immer ein tiefes Loch ins Portemonnaie. Sparen lässt sich eventuell bei der Versicherung des ersten eigenen Wagens.
Wie tief der Versicherungsneuling dafür in die Tasche greifen muss, kann von seiner bisherigen Fahrpraxis abhängen. Hat er in der Vergangenheit zum Beispiel regelmäßig das Auto seiner Eltern, Schwieger- oder Großeltern genutzt, kann er, wie die HUK-COBURG mitteilt, eventuell den Schadenfreiheitsrabatt dieses Wagens übernehmen.
Wie das geht? Der Verwandte muss – als bisheriger Anspruchsberechtigter – seinem Kfz-Versicherer mitteilen, dass er auf den Schadenfreiheitsrabatt (SF Rabatt) des gemeinsam genutzten Pkw verzichtet. Im Gegenzug beantragt der künftige Versicherungsnehmer die Übernahme dieses Rabatts. Als Nachweis für die Dauer der Fahrzeugnutzung teilt er dem Versicherer zusätzlich mit, wie lange er einen Führerschein besitzt. Dieser Zeitraum entscheidet darüber, in welche SF Klasse der neue Kfz-Versicherungsvertrag eingestuft wird.
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