Tempolimit bei Nässe: Wann ist das Verkehrsschild gültig?
01 Mai, 2016
Wann ist die Straße wirklich nass? 80 km/h "bei Nässe" - solche Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Zusatz irritieren viele Autofahrer. Gelten sie, wenn die Fahrbahn lediglich feucht ist oder muss es wie aus Eimern schütten?
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) finden sich dazu keine Erläuterungen. Wann also liegt "Nässe" im Sinne des Gesetzgebers vor, und wann macht man sich strafbar?
Der Bundesgerichtshof räumt jetzt mit der Unsicherheit auf. Die obersten deutschen Richter haben "Nässe" gegenüber "Feuchtigkeit" abgegrenzt. Demnach ist die Straße nass, wenn die gesamte Fahrbahnoberfläche erkennbar ein durchgängiger Wasserfilm bedeckt - so dünn dieser gegebenenfalls auch sein mag. Pfützen, Wasserlachen oder auch Regen setzen demnach die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht in Kraft.
Doch selbst wenn noch kein durchgehender Wasserfilm die Fahrbahn bedeckt, empfehlen Verkehrssicherheitsexperten, auf Fahrbahnabschnitten mit Tempolimits "bei Nässe" generell Vorsicht walten zu lassen. Denn diese Verkehrsschilder werden in der Regel nur dann aufgestellt, wenn auf einer Autobahn oder Landstraße aus baulichen Gründen an diesen Stellen schnell Aquaplaning oder Rutschgefahr drohen. Deshalb ist dort eine vorsichtige Fahrweise grundsätzlich ratsam.
Wer ein Tempolimit "bei Nässe" ignoriert und dabei in einen Unfall verwickelt wird, muss nicht nur mit einem Bußgeld rechnen. Weisen Gutachter ein erhebliches Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung nach, dann drohen auch Leistungsbegrenzungen der Kaskoversicherung bis hin zu Regressansprüchen des Haftpflichtversicherers gegen den Unfallverursacher.
Um auch "bei Nässe" sicherzugehen respektive zu fahren, hilft eine Faustregel: Wird von anderen Fahrzeugen Wasser hochgewirbelt oder schränkt Regen die Sicht ein, dann ist die Fahrbahn so nass, dass schon im eigenen Interesse das Tempo reduziert werden sollte. mid/mk
Bildunterschrift: mid Groß-Gerau - Wann greift ein Tempolimit, das nur "bei Nässe" gilt? Nicht immer ist der Fall so eindeutig wie auf diesem Foto, daher setzte der Bundesgerichtshof jetzt Kriterien fest.
Der Bundesgerichtshof räumt jetzt mit der Unsicherheit auf. Die obersten deutschen Richter haben "Nässe" gegenüber "Feuchtigkeit" abgegrenzt. Demnach ist die Straße nass, wenn die gesamte Fahrbahnoberfläche erkennbar ein durchgängiger Wasserfilm bedeckt - so dünn dieser gegebenenfalls auch sein mag. Pfützen, Wasserlachen oder auch Regen setzen demnach die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht in Kraft.
Doch selbst wenn noch kein durchgehender Wasserfilm die Fahrbahn bedeckt, empfehlen Verkehrssicherheitsexperten, auf Fahrbahnabschnitten mit Tempolimits "bei Nässe" generell Vorsicht walten zu lassen. Denn diese Verkehrsschilder werden in der Regel nur dann aufgestellt, wenn auf einer Autobahn oder Landstraße aus baulichen Gründen an diesen Stellen schnell Aquaplaning oder Rutschgefahr drohen. Deshalb ist dort eine vorsichtige Fahrweise grundsätzlich ratsam.
Wer ein Tempolimit "bei Nässe" ignoriert und dabei in einen Unfall verwickelt wird, muss nicht nur mit einem Bußgeld rechnen. Weisen Gutachter ein erhebliches Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung nach, dann drohen auch Leistungsbegrenzungen der Kaskoversicherung bis hin zu Regressansprüchen des Haftpflichtversicherers gegen den Unfallverursacher.
Um auch "bei Nässe" sicherzugehen respektive zu fahren, hilft eine Faustregel: Wird von anderen Fahrzeugen Wasser hochgewirbelt oder schränkt Regen die Sicht ein, dann ist die Fahrbahn so nass, dass schon im eigenen Interesse das Tempo reduziert werden sollte. mid/mk
Bildunterschrift: mid Groß-Gerau - Wann greift ein Tempolimit, das nur "bei Nässe" gilt? Nicht immer ist der Fall so eindeutig wie auf diesem Foto, daher setzte der Bundesgerichtshof jetzt Kriterien fest.
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