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Standstreifen StVO - Darf bei Stau der Seitenstreifen auf der Autobahn genutzt werden?

27 April, 2016

Auch bei Stau ist der Standstreifen tabu. Laut StVO ist das Verlassen der Autobahn nur an gekennzeichneten Ausfahrten erlaubt. Im Stau sind der Fantasie der Autofahrer keine Grenzen gesetzt. Dabei schießt jedoch so mancher über das Ziel hinaus. Denn es gibt Regeln, auch wenn
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der Verkehr nicht fließt. Oftmals versuchen die Autofahrer bei Staus oder zähfließendem Verkehr die Autobahn auf zum Teil abenteuerliche Weise zu verlassen. Und damit gefährden sie sich und andere Verkehrsteilnehmer. Ein absolutes "No Go" ist dabei der Standstreifen, wie Unfall-Experte Achmed Leser vom TÜV Thüringen erklärt. "Der Standstreifen darf nur nach Freigabe durch die Polizei als zusätzliche Fahrspur genutzt werden, beziehungsweise wird die Nutzung durch das entsprechende Verkehrszeichen (223.1) erlaubt." Ansonsten ist der Standstreifen auf Autobahnen tabu und ausschließlich Notfällen oder Pannenfahrzeugen vorbehalten.
Wer auf dem Seitenstreifen rechts an stehenden Fahrzeugen vorbeifährt, um so abzukürzen, riskiert Unfälle.
Der Bußgeldkatalog sieht für einen derartigen Verstoß eine Geldbuße von 75 Euro sowie einen Punkt im aktuellen Fahreignungsregister vor.
Laut StVO ist das Verlassen der Autobahn im Übrigen auch nur an gekennzeichneten Ausfahrten erlaubt.
Der Experte des TÜV Thüringen rät:
bei Stau und stockendem Verkehr die Warnblickanlage einzuschalten, ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten sowie eine Rettungsgasse zu bilden.
Die vorgeschriebene Gasse ist in der Mitte der Richtungsfahrbahn beziehungsweise bei drei Fahrstreifen zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen freizuhalten. Die Experten empfehlen Autofahrern außerdem, bei Staus einen kühlen Kopf zu bewahren und unnötige Spurwechsel zu vermeiden. Dies bringe nachweislich keinen messbaren Zeitgewinn, berge aber ein erhöhtes Unfallrisiko. mid/rlo
Bildunterschrift: mid Groß-Gerau - Der Standstreifen darf nur nach Freigabe durch die Polizei als zusätzliche Fahrspur genutzt werden. Ansonsten ist der Standstreifen auf Autobahnen tabu und ausschließlich Notfällen oder Pannenfahrzeugen vorbehalten.

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