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Abschlepp-Regeln: Das Abschleppen will gelernt sein

23 April, 2016

Autofahrer müssen beim Abschleppen eines Fahrzeugs einige Regeln befolgen, um keine - mitunter teuren - Folgeschäden zu riskieren. Vorsicht ist geboten beim Abschleppen von Elektroautos und Fahrzeugen mit Automatikgetriebe oder Allradantrieb ist Vorsicht geboten.
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"Um das zu verhindern, gibt es bei manchen Pkw mit Automatik eine spezielle Abschlepptaste", sagt Josef Harrer, Pressesprecher des Auto- und Reiseclubs Deutschland. Besonders heikel ist es demnach, Elektroautos an den Haken zu nehmen. "Die angetriebene Achse kann bei Straßenkontakt Strom produzieren, wodurch eventuell die Fahrzeugelektronik gestört werden, der Akku überhitzen oder ein Unfall passieren könnte", warnt Josef Harrer.
Zunächst sollten Autofahrer einen Blick in die Betriebsanleitung des Fahrzeugs werfen, ob und wie das Abschleppen möglich ist. Häufig muss bei dem Auto, das abgeschleppt werden soll zunächst eine Öse in ein Gewinde geschraubt werden, das meist unter einer Kunststoff-Blende im Stoßfänger verborgen liegt.
Außerdem muss darauf geachtet werden, dass Abschleppseil oder -stange - die Profis plädieren hier wegen der geringeren Gefahr eines Auffahrunfalls für eine Stange - für das Gewicht des Pannenfahrzeugs zugelassen und mittig mit einem roten Fähnchen gekennzeichnet ist. Auch das Gesamtgewicht des abgeschleppten Fahrzeugs ist zu beachten, denn es darf die Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Der Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen darf maximal fünf Meter betragen und Seil oder Stange dürfen nur gerade und nicht diagonal angebracht werden.
Besondere Vorsicht ist vor Kurven und Ampeln geboten, denn Servolenkung und Bremskraftverstärker funktionieren nur bei laufendem Motor. Die Zündung muss beim Pannenfahrzeug dennoch eingeschaltet sein, damit das Lenkrad-Schloss nicht einrastet. Sonst ist ein Unfall vorprogrammiert. Und schneller als 30 km/h sollte das Gespann auch nicht unterwegs sein.
Um andere Verkehrsteilnehmer schon von Weitem auf den Abschleppvorgang aufmerksam zu machen, ist das Einschalten der Warnblinkanlage vorgeschrieben, die man nur zum Blinken vorübergehend deaktivieren darf. Bei einer Panne auf der Autobahn gilt es, diese bei der nächsten Ausfahrt verlassen, das Auffahren ist generell verboten. Wer das missachtet riskiert in beiden Fällen ein Bußgeld von 20 Euro.
Übrigens: Krafträder dürfen laut Paragraph 15a Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht abgeschleppt werden - hier ist ein Anhänger nötig. Sonst droht ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro. mid/ts

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