Aktuelle Auto-News
 



Steuer-Tipps für den Dienstwagen bzw. Firmenwagen

20 April, 2016

Firmenwagen und die tatsächliche Nutzung: Viele Autofahrer kommen ins Grübeln, wenn es in der Steuererklärung um den Dienstwagen geht. Was ist gesetzlich erlaubt und was verboten?

mid Groß-Gerau -Wer seinen Dienstwagen mit dem Einverständnis des Chefs sowohl für private Fahrten als auch für selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten nutzen darf, kann laut ARAG-Experten den Pkw in seiner Einkommensteuererklärung als Betriebsausgabe geltend machen. Allerdings nur, wenn er selbst alle anfallenden Kosten für sein Dienstfahrzeug übernimmt.
In einem konkreten Fall gab ein Angestellter, der nebenberuflich als selbständiger Unternehmensberater tätig war, sein Dienstfahrzeug in der Steuererklärung als Betriebsausgabe an. Das Problem: Sein Arbeitgeber trug sämtliche Kosten für das Auto. Damit lehnte das Finanzamt diesen Posten zu Recht als Betriebsausgabe ab (BFH, Az.: III R 33/14). mid/rlo
Bildunterschrift: mid Groß-Gerau - Ein Dienstwagen ist eine schöne Sache - vor allem, wenn man ihn auch für private Zwecke nutzen darf. Zudem lässt sich das Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen in der Steuererklärung als Betriebsausgabe geltend machen.


Hier finden Sie Spar-Tipps für den Dienst- bzw. Firmenwagen:
Soll ich heute tanken? - tankampel.de zeigt Ihnen, wann Sie tanken sollen
Wo tanke ich am günstigsten? Kraftstoffpreise im Überblick
Günstige Autofinanzierung - der Weg zum Wunschauto
Kfz Versicherung Vergleich und bis zu 65 Prozent sparen
Steuerbefreiung und Kfz Steuer sparen

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights