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Winterreifen StVZO: Alpine-Symbol soll M+S-Kennzeichnung ablösen

15 April, 2016

Vorschlag der Bundesregierung, die Winterreifenpflicht durch eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu konkretisieren. Danach sollen künftig nur noch Reifen mit dem „Alpine“-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) als Winterreifen gelten und entsprechend bei winterlichen Bedingungen erlaubt sein.

Der ACE Auto Club Europa begrüßt den Vorschlag der Bundesregierung.

Der Bundesrat hatte die Bundesregierung gebeten, die im Jahr 2010 eingeführte Winterreifen-Regelung auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und zu präzisieren. Bisher besagt die sogenannte situative Winterreifenpflicht, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Kraftfahrzeuge nur gefahren werden dürfen, wenn Winterreifen mit der Kennzeichnung "M+S" angebracht sind.

Genau an diesem Passus war in der Vergangenheit Kritik entbrannt. „Die Kennzeichnung M+S ist weder ein Qualitätssiegel noch rechtlich geschützt. Da sie gar nicht erst überprüft wird, hätte das M+S-Zeichen grundsätzlich auch auf einem Sommerreifen angebracht sein können", so Gunnar Beer, Reifenexperte beim ACE. Beim Alpine-Symbol sei das anders, dort müsse der Reifen gegen einen Referenzreifen antreten und einen Test auf Schnee bestehen.

Obwohl das Problem mit der M+S-Kennzeichnung seit der Einführung der situativen Winterreifenpflicht bekannt sei, habe es die Bundesregierung in der Vergangenheit versäumt, die Anforderung an Winterreifen zu präzisieren. „Seit einer kleinen Ewigkeit wird darüber gesprochen, die Verordnung entsprechend anzupassen, doch passiert ist nichts", so Beer. Mit der einundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sei nun erstmals eine Lösung in Sicht.

Autofahrer, die erst vor kurzem einen Winterreifen ohne Alpine-Symbol gekauft haben, können jedoch aufatmen: Bis Ende September 2024 soll eine Übergangsfrist gelten. Über die StVZO-Änderungen wird voraussichtlich noch im Juni im Bundestag abgestimmt. Zudem sollen Vorschriften für die Fahrradbeleuchtung geändert werden. Dabei geht es zum Beispiel um eine verbindlich vorgeschriebene Schlussleuchte für Fahrradanhänger, wenn mehr als die Hälfte der Schlussleuchte des Fahrrads durch den Anhänger verdeckt wird.

Wichtig für den ACE ist es auch, dass diese Präzisierung die Gesetzgebung für den Nutzer anwenderfreundlich macht. „Die StVZO und die StVO sind die Gesetze in Deutschland, mit denen die Menschen am direktesten konfrontiert sind. Es sind keine Gesetze, die sich vorwiegend an Juristen richten, sondern sie richten sich direkt an die Menschen, die in Deutschland unterwegs sind. Präzise und unmissverständliche Formulierungen sind hier genauso wichtig, wie pragmatische Regelungen, die sich am Alltag der Menschen orientieren. Auch wenn es hier noch viel zu tun gibt, bis die Lichtzeichenanlage der StVO zur Ampel wird, gehen die jetzt vorgeschlagenen Änderungen in die richtige Richtung und sorgen auf der Straße für Klarheit.", so Matthias Knobloch, Abteilungsleiter Verkehrspolitik des ACE.

Auch hinsichtlich der EU-Reifenkennzeichnungsverordnung gibt es Neuigkeiten: Die Europäische Kommission hat ProSafe, eine Marktüberwachungsorganisation, damit beauftragt, die Angaben auf dem EU-Reifenlabel zu kontrollieren. „Bisher haben die Reifenhersteller die Reifen selbst zertifiziert, da war natürlich Tür und Tor für Manipulation geöffnet. Für uns waren nur durch dieses Vorgehen die teilweise deutlichen Unterschiede zwischen der Realität und den Labelwerten zu erklären", so Beer weiter. „Wir hoffen, dass mit dieser Praxis nun Schluss ist." Laut eigenen Angaben wollen die Behörden in den kommenden zwei Jahren 15.000 Reifen inspizieren und 150 Reifentests durchführen. www.ace-online.de

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