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Unfallkosten lassen sich absetzen

17 März, 2016

Passiert auf dem Weg zur oder von der Arbeit ein Unfall, kann der Arbeitnehmer die Kosten steuerlich

geltend machen. Dabei gibt es aber einiges zu beachten. Darauf weist nun der Direkt-Versicherer R+V24 hin.
Bedingung für eine steuerliche Anerkennung ist, dass der Unfall auf direktem Weg von Zuhause zur Arbeitsstelle geschah oder einen dienstlichen Grund hatte.
Manche Umwege, etwa der zum Kindergarten oder zur Tagesmutter, bilden allerdings Ausnahmen. Steuerlich absetzbar sind Kosten wie etwa die Reparatur, ein Leihwagen, Gutachter- und Anwaltskosten, wenn weder der Arbeitgeber noch eine Versicherung diese Ausgaben erstattet.

Der Steuerklärung sollten dann möglichst Bescheinigungen des Arbeitgebers über den Anlass der Fahrt, alle Quittungen und Rechnungen sowie Fotos vom Unfallort und ein polizeilicher Bericht beigelegt werden. Laut R+V24 fahren zwei Drittel der Deutschen mit dem Auto zur Arbeit, dabei passieren jährlich fast 175.000 Unfälle. mid/kw

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