Gebrauchtwagenkauf - Tipps und Tricks
14 März, 2016
Hier finden Sie Tipps gegen den Reinfall beim Gebrauchtwagenkauf: Wer einen Gebrauchtwagen kauft, sollte sich vor Tricks der Verkäufer wappnen, sowohl bei professionellen Händlern wie auch bei Privatverkäufern.
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Denn nicht immer legen sie die Mängel eines Wagens offen. Aufhorchen sollte man zum Beispiel, wenn ein Verkäufer Eigenschaften eines Autos anpreist, sie aber nicht in den Vertrag schreiben will. Oder wenn es „Kfz mit Mängeln“ heißt und diese nicht konkret benannt werden. Die Stiftung Warentest gibt in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest wichtige Tipps, wie man beim Gebrauchtwagenkauf einen Reinfall vermeidet.
Noch vor der Besichtigung ist es ratsam, sich über bekannte Schwächen des Wunschmodells zu informieren – entsprechende Checklisten stehen im Internet. Bei der Begutachtung des Wagens empfiehlt es sich, auf alle Lackschäden zu achten und bei der Durchsicht des Inspektionsheftes zu prüfen, ob die eingetragenen Daten realistisch sind. Eine Probefahrt sollte man nie alleine unternehmen, sondern zu zweit, idealerweise mit einer kundigen Person. Dabei kann ein kurzer Besuch in einer Werkstatt helfen, verborgene Mängel und Schäden an dem Fahrzeug auszuschließen. Wer sich schließlich zum Kauf entschließt, findet im Internet Muster-Kaufverträge zum Herunterladen. Mithilfe der Analyse Autoversicherung lässt sich unter www.test.de/kfz-analyse der passende Tarif ermitteln.
2015 wurde knapp jeder dritte Gebrauchtwagen in Deutschland privat gekauft. Händler verlangen häufig höhere Preise. Im Gegenzug müssen sie dem Kunden eine Gewährleistungspflicht bieten, die in der Regel zwei Jahre währt. Allerdings haftet der Händler nicht bei Verschleiß: Dazu zählen etwa ein defekter Auspuff, ein verstopfter Dieselpartikelfilter oder abgenutzte Bremsscheiben.
Der ausführliche Report erscheint in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 16.03.2016 am Kiosk) und ist bereits kostenfrei unter www.test.de/gebrauchtwagenkauf abrufbar. Stiftung Warentest, 10785 Berlin, www.stiftung-warentest.de
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2015 wurde knapp jeder dritte Gebrauchtwagen in Deutschland privat gekauft. Händler verlangen häufig höhere Preise. Im Gegenzug müssen sie dem Kunden eine Gewährleistungspflicht bieten, die in der Regel zwei Jahre währt. Allerdings haftet der Händler nicht bei Verschleiß: Dazu zählen etwa ein defekter Auspuff, ein verstopfter Dieselpartikelfilter oder abgenutzte Bremsscheiben.
Der ausführliche Report erscheint in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 16.03.2016 am Kiosk) und ist bereits kostenfrei unter www.test.de/gebrauchtwagenkauf abrufbar. Stiftung Warentest, 10785 Berlin, www.stiftung-warentest.de
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