StVO: Fahrzeuge von Schnee und Eis befreien
19 Januar, 2016
Grundsätzlich ist jeder Auto- und Lkw-Fahrer für die Entfernung von Eisplatten verantwortlich. Fahrzeuge, die unzureichend oder gar nicht von Schnee und Eis befreit sind,
gefährden andere Verkehrsteilnehmer. Gefährlich sind vor allem herabfallende Eisplatten von Pkw- und Lkw-Dächern Deshalb sollte gerade jetzt ausreichend Sicherheitsabstand gehalten werden, rät der ADAC.
Bei einem Schaden kann sich der Autofahrer an die Kfz Haftpflichtversicherung des Halters wenden. Wichtig dabei ist der Nachweis, dass die Eisplatten vom vorausfahrenden Fahrzeug fielen. Dafür sollte man Zeugen notieren und Beweise sichern. Kann der Verursacher mangels Kfz Kennzeichen nicht ermittelt werden, kommt nur eine Regulierung des Fahrzeugschadens über die eigene Vollkaskoversicherung in Betracht.
Grundsätzlich ist jeder Auto- und Lkw-Fahrer für die Entfernung von Eisplatten verantwortlich. Andernfalls drohen bis zu 120 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, wenn es zu einem Unfall kommt. Werden durch Nachlässigkeit Menschen verletzt, sind Geldstrafen und Fahrverbote möglich. ampnet/nic
Bei einem Schaden kann sich der Autofahrer an die Kfz Haftpflichtversicherung des Halters wenden. Wichtig dabei ist der Nachweis, dass die Eisplatten vom vorausfahrenden Fahrzeug fielen. Dafür sollte man Zeugen notieren und Beweise sichern. Kann der Verursacher mangels Kfz Kennzeichen nicht ermittelt werden, kommt nur eine Regulierung des Fahrzeugschadens über die eigene Vollkaskoversicherung in Betracht.
Grundsätzlich ist jeder Auto- und Lkw-Fahrer für die Entfernung von Eisplatten verantwortlich. Andernfalls drohen bis zu 120 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, wenn es zu einem Unfall kommt. Werden durch Nachlässigkeit Menschen verletzt, sind Geldstrafen und Fahrverbote möglich. ampnet/nic
zurück zu den News News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.