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Änderung - Auslandspauschalen 2016

11 Januar, 2016

Bei Ihrer Spesenabrechnung sollten Sie neuen Pauschalen berücksichtigen. Die Pauschbeträge für die Auslandspauschalen 2016 (Übernachtungen und Verpflegungsmehraufwendungen für beruflich und betrieblich

veranlasste Dienstreisen im Ausland) stehen fest.
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Dezember die neuen Pauschalen für den An- und Abreisetag bei einer Abwesenheitsdauer von mehr als 8 Stunden bzw. mindestens 24 Stunden je Kalendertag herausgegeben. Im Wesentlichen sind die Änderungen, wie bereits in der Vorankündigung des Entwurfes, umgesetzt worden.

Es haben sich einige wichtige Änderungen ergeben.
Für einige Städte wurden die Pauschalen bis zu 39 Prozent erhöht, für andere wiederum drastisch reduziert.

Die Auslandspauschalen 2016 wurden unter anderem für die Hauptreiseländer:
Großbritannien,
Nordirland,
Schweden,
Schweiz,
Kanada,
Indien
und China
angeglichen.

Die gesonderte Städtepauschale für Südafrika /Johannesburg ist neu dazugekommen.

Die Pauschbeträge für die Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgeber-Erstattung anwendbar und für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend. ub

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