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Führerscheinentzug: Restalkohol kann den Führerschein kosten

05 Januar, 2016

Der Restalkohol sollte nicht unterschätzt werden. Wer am Morgen nach einer ausschweifenden Nacht mit dem Fahrzeug unterwegs sein will, sollte auf seinen Alkoholkonsum achten, da ansonsten die

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spätere Autofahrt mit einem Fahrverbot enden kann.
„Ein gesunder, durchschnittlich schwerer Mann baut pro Stunde zirka 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol ab. Bei Frauen liegt der Alkoholabbau etwas unter diesem Wert“, erläutert Dr. Don DeVol, Verkehrspsychologe beim TÜV Thüringen.

Auch nach dem Schlaf kann der Alkoholgehalt im Blut über der 0,5-Promillegrenze liegen. Die Fahrerlaubnis wäre dann für mindestens einen Monat weg. Bei einer auffälligen Fahrweise beziehungsweise der Beteiligung an einem Unfall würden bereits 0,3 Promille Blutalkohol für Fahrverbot, Punkte sowie Geldstrafe ausreichen. ampnet/nic

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