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Beleidigungen im Straßenverkehr: Das kann richtig teuer werden

21 Dezember, 2015

Wer im Straßenverkehr heftig reagiert und einem Drängler den Vogel zeigt, muss mit einem Strafverfahren rechnen.

Darauf weist der ADAC hin. Gesten und Worte seien auch im Straßenverkehr keine Kavaliersdelikte: Wer einen anderen beleidigt, absichtlich kränkt oder sich verächtlich äußert, begeht eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden kann.

Besonders streng verfolgen die Behörden herabsetzende Äußerungen gegenüber Polizisten. Denn die Beleidigung trifft nicht nur die Person, sondern auch den Vertreter des Staates. Deshalb erstattet der Ordnungshüter meist gemeinsam mit seinem Dienstvorgesetzten Anzeige. Bei einer Verurteilung werden die Geldstrafen im Strafrecht mit Tagessätzen bemessen, die sich am Verdienst orientieren. Ein Tagessatz ist üblicherweise der 30. Teil eines Monatsnettogehaltes.

Eine der häufigsten Kränkungen ist der gestreckte Mittelfinger. Aber auch verbale Entgleisungen gegenüber Polizisten wie zum Beispiel „Kasperleverein“ können teuer werden. Wieviel das den Autofahrer kostet, entscheiden die Gerichte im Einzelfall.

Um Aggressionen im Straßenverkehr zu vermeiden, empfiehlt der ADAC, ruhig und souverän zu fahren und mit mehr Gelassenheit ins Auto zu steigen. Zudem hilft eine defensive Fahrweise, Konflikte zu vermeiden. Beim Streit auf der Straße kann ein simples Mittel die Situation entspannen: eine einfache Entschuldigung. ampnet/nic

So viel kosten Beleidigungen und beleidigende Gesten :
(Das sind Durchschnittswerte, diese können je nach Fall variieren. Einen festen Bußgeld-Satz gibt es nicht.)

Bekloppter ca. 250 Euro
Witzbold ca. 300 Euro
Dumme Kuh ca. 300 Euro
Vogel zeigen ca. 750 Euro
Scheibenwischer-Geste ca. 1.000 Euro
Trottel ca. 1.000 Euro
Du Wichser ca. 1.000 Euro
Du Idiot ca. 1.500 Euro
Schlampe ca. 1.900 Euro
Stinkefinger zeigen ca. 4.000 Euro

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