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Autofahren: Dashcams nun doch als Beweismittel?

09 November, 2015

Die Ablehnung deutscher Gerichte gegen die Aufzeichnungen von sogenannten Dashcams als Beweismittel bröckelt.

Nürnberger Richter ließen das Bildmaterial einer solchen Frontscheiben-Kamera für Pkw zu, um einen Unfallhergang nachzuvollziehen (AG Nürnberg 18 C 8938/14).
Nach Ansicht des Gerichts wiegt die Aufklärung des Unfallgeschehens schwerer als das "nur gering beeinträchtigte Persönlichkeitsrecht des gefilmten Unfallverursachers", schreibt die Fachzeitschrift "Busfahrer". mid/ts
Bildunterschrift: mid Düsseldorf - Umstritten: Dashcams können dazu dienen, den Hergang eines Verkehrsunfalls aufzuklären, beeinträchtigen aber Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer.

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