Autofahren: Dashcams nun doch als Beweismittel?
09 November, 2015
Die Ablehnung deutscher Gerichte gegen die Aufzeichnungen von sogenannten Dashcams als Beweismittel bröckelt.
Nürnberger Richter ließen das Bildmaterial einer solchen Frontscheiben-Kamera für Pkw zu, um einen Unfallhergang nachzuvollziehen (AG Nürnberg 18 C 8938/14).
Nach Ansicht des Gerichts wiegt die Aufklärung des Unfallgeschehens schwerer als das "nur gering beeinträchtigte Persönlichkeitsrecht des gefilmten Unfallverursachers", schreibt die Fachzeitschrift "Busfahrer". mid/ts
Bildunterschrift: mid Düsseldorf - Umstritten: Dashcams können dazu dienen, den Hergang eines Verkehrsunfalls aufzuklären, beeinträchtigen aber Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer.
Weitere aktuelle Urteile rund um das Verkehrsrecht
Nach Ansicht des Gerichts wiegt die Aufklärung des Unfallgeschehens schwerer als das "nur gering beeinträchtigte Persönlichkeitsrecht des gefilmten Unfallverursachers", schreibt die Fachzeitschrift "Busfahrer". mid/ts
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