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Kfz Zulassungsverordnung: Rote Kennzeichen Kosten

06 November, 2015

Rotes Kennzeichen für einen neuen Fahrtzweck: Durch eine Änderung der Kfz Zulassungsverordnung sollen Autohändler Kosten und Aufwand zukünftig sparen.

Bundesländer wollen Autohändler entlasten
Vermeidung unnötiger Kosten: Autohändler sollen das rote Kfz Kennzeichen bei nicht zugelassenen Fahrzeugen künftig auch für den Weg zur Tankstelle, zur Waschanlage oder einer Werkstatt benutzen dürfen.

Das fordert jetzt der Bundesrat in einem Verordnungsentwurf.

Durch eine entsprechende Änderung der Zulassungsverordnung erhoffen sich die Ländervertreter Erleichterungen bei den betrieblichen Abläufen und letztlich geringere Kosten für Betriebe und Kunden. Gleichzeitig reduziere sich der bürokratische Aufwand und die Autohändler könnten bei der Auslieferung flexibler auf Kundenbestellungen reagieren.

Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, in die Zulassungsverordnung einen neuen Fahrtzweck, die sogenannte "Betriebsfähigkeitsfahrt", aufzunehmen.

Der Verordnungsentwurf wird nun der Bundesregierung zur Beratung zugeleitet.
Der Hintergrund:
In der Vergangenheit seien Händler zum Teil gezwungen gewesen, die Autos auf Anhängertransporter zu verladen, wenn sie das Betriebsgelände verlassen. Denn bundesweit hatten mehrere Gerichte solche Fahrten als rechtswidrig eingestuft.

Bislang gilt das sogenannte "Händler"- oder auch "Dauer"-Kennzeichen mit den Anfangsziffern 06 nur für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten. mid/ts

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