Fiktive Reparaturkosten bei Eigenreparatur
02 November, 2015
Was versteht man unter einer fiktiven Abrechnung der Reparaturkosten bei Eigenreparatur? Lässt der
Unfallgeschädigte Kfz-Halter sein unfallbeschädigtes Kraftfahrzeug von einem Angehörigen beziehungsweise durch einen Freund unentgeltlich reparieren, kann er die geschätzten Reparaturkosten einer Fachwerkstatt von dem Schädiger beziehungsweise von dessen Haftpflichtversicherung einfordern. Wenn der Geschädigte sein Fahrzeug nicht in eine Werkstatt gibt, sondern selbst repariert, ist das ein überobligationsmäßiger Verzicht, der den Schädiger nicht entlastet. jlp
Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 12 U 911/14
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