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Haftungsverteilung zwischen Pkw und Lkw

27 Oktober, 2015

Bei einer Kollision zwischen einem Pkw und einem Lkw kommt es auf Grund einer erhöhten Betriebsgefahr des Lkw

zu einer Quotenverteilung von 75 Prozent zu 25 Prozent zu Lasten des Lkw, wenn bei der Abwägung der gegenseitigen Verursachungsbeiträge lediglich die jeweiligen Betriebsgefahren in Ansatz zu bringen sind und sich der Verkehrsunfall bei einem Rangiervorgang beider Fahrzeuge ereignete.

Die Erhöhung der Betriebsgefahr des Lkw ergibt sich aus der größeren Masse und des schlechteren Sichtfeldes. jlp

Amtsgericht Solingen, Az.: 11 C 628/14

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