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Marderschaden beim Gebrauchtwagenkauf

18 Oktober, 2015

Ist beim Gebrauchtwagenkauf ein Marderschaden mit einem Unfallschaden gleichzusetzen? Für einen Kfz

Gebrauchtwagenhändler ergibt sich ohne weitere konkrete Anhaltspunkte keine Pflicht zur Untersuchung des Fahrzeuges auf Marderschaden. Erst recht dann nicht, wenn in dem Fahrzeug eine Marderabwehranlage eingebaut ist. Marderschäden sind zudem mit Unfallschäden nicht gleichzusetzen. jlp

Landgericht Aschaffenburg, Az.: 32 O 216/14

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