Vorgetäuschte Fahrzeugreparatur
11 Oktober, 2015
Reicht der Versicherungsnehmer eine Rechnung für eine tatsächlich nicht durchgeführte Fahrzeugreparatur
seines kaskoversichertem Wohnmobils ein, dann liegt regelmäßig Arglist vor. Die Kaskoversicherung ist nicht verpflichtet den Schaden zu bezahlen. Dies auch dann nicht, wenn eine Abrechnung in gleicher Höhe auf Basis eines von der Versicherungsgesellschaft eingeholten Gutachtens möglich war. jlp
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 20 U 171/13
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