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Dienstwagenbesteuerung - Dienstfahrzeug privat nutzen

25 September, 2015

Darauf sollten Sie bei der Dienstwagenbesteuerung achten: Viele Arbeitnehmer erhalten vom Arbeitgeber ein Dienstfahrzeug. Oft darf der Wagen auch für die Fahrt zur Arbeit und für Privatfahrten genutzt werden. Dadurch

kann sich der Arbeitnehmer viel Geld sparen, wenn er kein Privatfahrzeug mehr benötigt. Allerdings gibt es dabei einige steuerliche Besonderheiten, die man beachten muss. Denn die Ersparnisse, die privat durch das Dienstfahrzeug anfallen, müssen mit der Lohnsteuer verrechnet werden, da diese einen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen.
In diesen Fällen müssen keine Steuern gezahlt werden
Es gibt auch Fälle, in denen der Arbeitnehmer keine zusätzliche Lohnsteuer an das Finanzamt abgeben muss. Zum einen gilt dies, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Fahrzeug zwar zur Rufbereitschaft mit nach Hause gibt, die private Nutzung aber vertraglich untersagt hat. Zum anderen muss keine Lohnsteuer für das Dienstfahrzeug bezahlt werden, wenn es so modifiziert wurde, dass es nicht für Privatfahrten genutzt werden kann. Das sieht das Finanzamt als gegeben an, wenn beispielsweise die Rückbank zugunsten von Regalen ausgebaut wurde. Auch ein LKW, den der Arbeitnehmer mit nach Hause nimmt, um von dort aus einzelne Einsatzstellen anzufahren, ist nicht steuerpflichtig.
Steuern müssen auch dann nicht gezahlt werden, wenn der Arbeitgeber mindestens zwei Angestellten ein Fahrzeug gemeinsam zur Verfügung stellt, damit diese mit dem Wagen gemeinsam zu Arbeit fahren können. Dann liegt nämlich eine steuerfreie Sammelbeförderung vor.
So kann man bei der Privatnutzung Steuern sparen
Trifft keine der oben genannten Ausnahmen zu, müssen die Ersparnisse, die durch die Privatnutzung eines Firmenwagens entstehen, versteuert werden.
Um den geldwerten Vorteil zu erfassen, gibt es zwei Möglichkeiten:
• die Schätzmethode
• das Führen eines Fahrtenbuchs
Die Schätzmethode, auch ein-Prozent-Regelung, eignet sich vor allem dann, wenn man das Dienstfahrzeug sehr häufig für Privatfahrten nutzt. Bei dieser Methode wird der Vorteil, den der Arbeitnehmer durch die Privatnutzung erfährt, berechnet, indem ein Prozent des Bruttolistenpreises in Deutschland für den Wagen zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung ermittelt wird. Dieser Betrag entspricht der monatlichen zusätzlichen Steuerbelastung. Auch wenn der Wagen nur für die Autofahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle genutzt wird, zählt dies als steuerlicher Vorteil. Dann wird jedoch nicht mit einem Prozent des Listenpreises gerechnet, sondern mit 0,03 Prozent. Dieser Betrag wird mit den einfachen Entfernungskilometern zwischen Wohnung und Arbeitsstelle multipliziert.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, ein Fahrtenbuch zu führen, in dem sämtliche Privatfahrten, die mit dem Dienstwagen gemacht wurden, festgehalten werden. Diese Methode ist für diejenigen passend, die eher wenige Kilometer zu Privatzwecken mit dem Dienstwagen zurücklegen, da dann üblicherweise wesentlich weniger Steuern anfallen, als mit der ein-Prozent-Methode. Für die Berechnung des steuerlichen Vorteils ist vom Beginn der Nutzung des Fahrzeugs bis zum 31.12 des Jahres ein Fahrtenbuch zu führen. Zusätzlich werden alle Kosten, die durch das Fahrzeug anfallen, notiert. Dadurch können die Kosten des Autos pro Kilometer errechnet werden. Diese werden mit den privat zurückgelegten Kilometern multipliziert. Diese Methode erfordert viel Disziplin, da sämtliche Fahrten und Kosten, die für den Wagen anfallen, wie zum Beispiel Benzin-, Reparatur- und Steuerkosten, genau festgehalten werden müssen.
Bei der Führung eines Fahrtenbuchs ist das Finanzamt sehr streng, da ein solches leicht gefälscht werden kann. Der Arbeitnehmer sollte daher darauf achten, dass
• das Fahrtenbuch zeitnah geführt wird (spätestens am Ende des Tages)
• das Buch in einer geschlossenen Form geführt wird (keine Excel-Tabelle)
• Daten wie Fahrtstrecke, Reisezweck, Datum und Kilometerstand zu jeder Fahrt notiert werden

Beachten sollten Arbeitnehmer auch, dass ein Wechsel zwischen den beiden Methoden innerhalb eines Jahres nicht möglich ist. Erst am Ende eines Jahres darf zwischen Schätzmethode und Fahrtenbuch gewechselt werden. Weitere Informationen und hilfreiche Tipps können Sie auch in diesem kostenlosen E-Book nachlesen. Im Online-Shop von Lexware finden Unternehmer und Privatpersonen zahlreiche Programme, wie zum Beispiel Software zur Erklärung der Einkommensteuer, mit denen man geschickt Steuern sparen kann. dom/ulbo

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