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Skateboard-Unfall kann teuer werden

22 September, 2015

Nach einem Skateboard-Unfall ist der Ärger natürlich groß. Verschuldet ein Skater einen Unfall, muss er im Falle der Strafmündigkeit - das heißt mit Vollendung des 14. Lebensjahrs - selbst für den entstandenen Schaden haften.

Skateboards sind schnell, wendig, machen Spaß und liegen voll im Trend. Doch aufgepasst: Diese Bretter, die für viele Jugendliche die Welt bedeuten, sind Freizeitgeräte und keine Fortbewegungsmittel. Und deshalb haben Skater auf Straßen und Radwegen nichts zu suchen. "Skater dürfen lediglich auf Gehwegen fahren, wenn sie auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen", erklärt TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander.
Doch vielen Jugendlichen ist das offenbar nicht bekannt oder schlicht egal: Sie umkurven mit ihrem Skateboard alles, was sich ihnen in den Weg stellt - oder auch nicht. Und dann ist der Ärger natürlich groß. Verschuldet ein Skater einen Unfall, muss er im Falle der Strafmündigkeit - das heißt mit Vollendung des 14. Lebensjahrs - selbst für den entstandenen Schaden haften.
Hat der Unfallverursacher beispielsweise als Schüler kein eigenes Einkommen, kann sich der Geschädigte vor Gericht einen sogenannten "Pfändungstitel" holen.
Das bedeutet: Er hat 30 Jahre lang Anspruch auf Schadensersatz. Mit der Zeit kommen noch Zinsen und eventuelle Gerichtsvollzieherkosten hinzu. Diese Summe muss dann vom ersten selbst verdienten Geld bezahlt werden. mid/rlo

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