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Europäischer Gerichtshof stärkt Fluggastrecht

18 September, 2015

Wissenswertes zum Fluggastrecht: Wird ein Flug aufgrund technischer Mängel annulliert, muss die Fluggesellschaft einen Ausgleich leisten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt bestätigt. Doch es gibt Ausnahmen.

Im Fall der Annullierung eines Fluges ist das Luftfahrtunternehmen nach dem Unionsrecht verpflichtet, den betroffenen Fluggästen Betreuungs- und Ausgleichsleistungen - je nach Entfernung zwischen 250 Euro und 600 Euro - zu erbringen. Es ist allerdings dann nicht zu einer solchen Ausgleichszahlung verpflichtet, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, selbst wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.
Zu den Ausnahmefällen gehören unter anderem technische Probleme, die etwa aus versteckten sicherheitsrelevanten Fabrikationsfehlern, aus Sabotageakten oder aus terroristischen Handlungen resultieren. Die Umstände im Zusammenhang mit dem Auftreten dieser Probleme können jedoch nur dann als "außergewöhnlich" eingestuft werden, wenn sie ein Vorkommnis betreffen, das nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens ist. Voraussetzung ist ebenso, dass das Problem aufgrund seiner Natur oder Ursache tatsächlich nicht zu beherrschen war. So verhält es sich nach Auffassung des Gerichtshofs zum Beispiel dann, wenn entdeckt wird, dass bereits in Betrieb genommenen Maschinen einen versteckten Fabrikationsfehler aufweisen, der die Flugsicherheit beeinträchtigt.
Da jedoch der Betrieb von Flugzeugen unausweichlich technische Probleme mit sich bringt, sehen sich Luftfahrtunternehmen im Rahmen ihrer Tätigkeit häufig solchen Problemen gegenüber. Im Hinblick darauf können technische Probleme, die sich bei der Wartung von Flugzeugen zeigen oder infolge einer unterbliebenen Wartung auftreten, als solche keine "außergewöhnlichen Umstände" darstellen. mid/wal
Bildunterschrift: mid Düsseldorf - Flugäste haben bei einem wegen technischer Probleme annullierten Flug generell einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen.

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