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Fahrerflucht Strafe bei Unfall: Wenn die Reue zu spät kommt

17 September, 2015

Bei Fahrerflucht droht eine Strafe in form von Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Wer einen Unfall verursacht hat, muss den Geschädigten umgehend benachrichtigen oder die Polizei informieren. Fahrerflucht ist kein

Kavaliersdelikt. Wer ein parkendes Auto beschädigt und wegfährt, ohne auf dessen Fahrer zu warten oder zumindest die Polizei zu rufen, begeht eine Straftat.
Viele Autofahrer sind sich laut ADAC noch immer nicht der Folgen bewusst. Bei Fahrerflucht drohen Geldstrafen, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Beispiel:
Beträgt der angerichtete Schaden bis etwa 600 Euro, wird das Verfahren meist gegen eine Geldauflage eingestellt bzw. es wird eine geringe Geldstrafe ausgesprochen. Bei einem Schaden bis 1.300 Euro muss der Autofahrer schon mit einer Geldstrafe bis zu einem Monatsgehalt rechnen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und maximal drei Monate Fahrverbot.
Ab 1.300 Euro wird der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen, es gibt drei Punkte. Die Eintragung bleibt zehn Jahre lang im Flensburger Register. Außerdem drohen Geldstrafen, die deutlich über ein Monatsgehalt hinausgehen können.
Deshalb:
Wer einen Unfall verursacht hat, muss den Geschädigten umgehend benachrichtigen oder die Polizei informieren. Ist kein Mobiltelefon zur Hand, muss der Verursacher mindestens eine halbe Stunde warten, ehe er zur Telefonzelle oder zur Polizei geht. Es genügt nicht, eine Visitenkarte am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen. "Ein solcher Hinweis an der Windschutzscheibe ist zwar gut gemeint, reicht aber bei Weitem nicht aus", betont ADAC-Jurist Markus Schäpe.
Auch ist es ein weit verbreiteter Irrtum, dass man grundsätzlich 24 Stunden Zeit hat, um den Unfall nachträglich zu melden. Wer sich erst später meldet, kann lediglich mit einer milderen Strafe rechnen. Eine weitere Konsequenz:
Bei Fahrerflucht verweigert die Kaskoversicherung jede Zahlung und kann den Vertrag kündigen. Die Kfz Haftpflichtversicherung bezahlt zwar den Schaden des Unfallgegners, Beträge bis zu 5.000 Euro holt sie sich allerdings vom Verursacher wieder.
Die Tragweite einer Fahrerflucht hat sich aber noch immer nicht bei allen herumgesprochen. Bei 371.095 schweren Unfällen mit Personenschaden im Jahr 2014 entfernten sich laut Statistischem Bundesamt 17.390 Pkw-Fahrer unerlaubt vom Unfallort; das sind 4,7 Prozent, also nahezu jeder 20. Autofahrer. mid/rlo
Bildunterschrift: mid Düsseldorf - Wer ein Auto beschädigt und wegfährt, begeht eine Straftat. Doch noch immer sind sich viele Autofahrer der Folgen von Fahrerflucht nicht bewusst.

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