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Urteil - Fahrtenbuchauflage auf Ersatzfahrzeug

02 September, 2015

Aktuelles Urteil zur Fahrtenbuchauflage: Fahrtenbuchanordnung bezieht sich zumeist auf das Fahrzeug, mit

dem die unaufgeklärte Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde.

Kann eine Verkehrsordnungswidrigkeit (hier: Geschwindigkeitsüberschreitung) nicht aufgeklärt werden, weil sich der Fahrzeugführer nicht ermitteln lässt, so trifft die Behörde zumeist die Auflage an den Fahrzeughalter, ein Fahrtenbuch für einen bestimmten Zeitraum zu führen. Diese Fahrtenbuchanordnung bezieht sich zumeist auf das Fahrzeug, mit dem die unaufgeklärte Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde, doch kann auch die Ausdehnung auf weitere Fahrzeuge des Halters geboten sein. Veräußert der Fahrzeughalter zum Beispiel sein Fahrzeug, so erstreckt sich diese behördliche Anordnung auch auf ein Ersatzfahrzeug. jlp

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Az.: 12 LA 156/14

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