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Fahrerlaubnisentzug wegen Krankheit

01 September, 2015

Einem Führerscheininhaber kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn er an einer schwerwiegenden

Krankheit (hier: Parkinson) leidet und er trotz Aufforderung der zuständigen Führerscheinbehörde kein Gutachten vorlegt, das seine Fahreignung bestätigt. Bei der Parkinsonschen Krankheit handelt es sich um eine Erkrankung mit chronisch fortschreitendem Charakter, was regelmäßige Kontrollen erforderlich macht. jlp

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Az.: OVG 1 S 13.15

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