Fahrerlaubnisentzug wegen Krankheit
01 September, 2015
Einem Führerscheininhaber kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn er an einer schwerwiegenden
Krankheit (hier: Parkinson) leidet und er trotz Aufforderung der zuständigen Führerscheinbehörde kein Gutachten vorlegt, das seine Fahreignung bestätigt. Bei der Parkinsonschen Krankheit handelt es sich um eine Erkrankung mit chronisch fortschreitendem Charakter, was regelmäßige Kontrollen erforderlich macht. jlp
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Az.: OVG 1 S 13.15
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