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Urteil - Kollision mit zurückrollendem Kfz

25 August, 2015

Aktuelles Urteil des Landgerichts Saarbrücken: An einer vorhandenen Straßensteigung muss der nachfolgende Verkehrsteilnehmer hinter einem haltenden Fahrzeug einen gewissen Mindestabstand nach vorne einhalten,

damit es beim Zurückrollen nicht zu einer Kollision kommt. Mit einem Rückwärtsrollen ist in solchen Situationen häufig zu rechnen. Das Gericht sah hier eine Haftung von 4/5 zu Lasten des zurückrollenden Fahrzeugführers als gegeben an. jlp

Landgericht Saarbrücken, Az.: 13 S 56/14

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