Urteil - Kollision mit zurückrollendem Kfz
25 August, 2015
Aktuelles Urteil des Landgerichts Saarbrücken: An einer vorhandenen Straßensteigung muss der nachfolgende Verkehrsteilnehmer hinter einem haltenden Fahrzeug einen gewissen Mindestabstand nach vorne einhalten,
damit es beim Zurückrollen nicht zu einer Kollision kommt. Mit einem Rückwärtsrollen ist in solchen Situationen häufig zu rechnen. Das Gericht sah hier eine Haftung von 4/5 zu Lasten des zurückrollenden Fahrzeugführers als gegeben an. jlp
Landgericht Saarbrücken, Az.: 13 S 56/14
Weitere Urteile rund ums Kfz finden Sie hier:
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Landgericht Saarbrücken, Az.: 13 S 56/14
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