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Urteil: Haftung für plötzlich geöffnete Fahrertür

16 August, 2015

Öffnet der Fahrer eines am rechten Fahrbahnrand geparkten Fahrzeugs unachtsam die Autotür in den

Verkehrsraum des fließenden Verkehrs hinein, dann begründet das ein erhebliches Verschulden, hinter dem die einfache Betriebsgefahr des Fahrzeugs im fließenden Verkehr regelmäßig zurücktritt. jlp

Landgericht Stuttgart, Az.: 13 S 172/14

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