Urteil: Haftung für plötzlich geöffnete Fahrertür
16 August, 2015
Öffnet der Fahrer eines am rechten Fahrbahnrand geparkten Fahrzeugs unachtsam die Autotür in den
Verkehrsraum des fließenden Verkehrs hinein, dann begründet das ein erhebliches Verschulden, hinter dem die einfache Betriebsgefahr des Fahrzeugs im fließenden Verkehr regelmäßig zurücktritt. jlp
Landgericht Stuttgart, Az.: 13 S 172/14
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