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Urteil: Betrunkener Fußgänger im Straßenverkehr verursacht Unfall

14 August, 2015

Kann ein Pkw-Fahrer auch bei sofortiger Reaktion das Unfall-Geschehen mit einem betrunkenen Fußgänger nicht

verhindern, dann haftet der Fußgänger wegen diesem schuldhaften Verkehrsverstoß alleine. Im besonderen Maße gilt dies dann, wenn der Fußgänger bei Dunkelheit und Regen mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,75 Promille die Straße überqueren will. jlp

Oberlandesgericht Celle, Az.: 5 U 185/11

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