Urteil - Abschleppen eines Fahrzeuges
09 August, 2015
Urteil des Verwaltungsgericht Saarlouis zum Abschleppen eines Kfz: Ein verbotswidrig abgestelltes
Fahrzeug im verkehrsberuhigten Raum an einer engen Straßenstelle kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände abgeschleppt werden, ohne dass es auf eine konkrete Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer ankommt. Dabei sind enge Straßenstellen solche, die eine Fahrbahnbreite unter 3,05 Meter aufweisen. jlp
Verwaltungsgericht Saarlouis, Az.: 6 K 1768/12
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