Unfall Linksabbieger mit Überholenden
31 Juli, 2015
Die Haftung bei einem Unfall eines Linksabbiegers mit dem Überholendem kann eventuell auf Null reduziert werden,
wie hier im nachfolgenden Urteil.
Die Haftung eines Traktorfahrers kann unter Umständen auf Null herabgesetzt werden, wenn er von einer Landstraße nach links in einen Wirtschaftsweg abbiegen will und er gerade zu diesem Zeitpunkt von einem anderen Fahrzeug überraschend überholt wird.
Der überholende Fahrzeugführer handelt in einer solchen Situation grob fahrlässig. Gerade bei potenziellem Gegenverkehr muss der Traktorfahrer nicht mit dem Überholen nachfolgender Fahrzeuge rechnen. Der überholende Fahrzeugführer haftet damit für die Unfallfolgen alleine. jlp
Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 22 U 225/13
Ähnliche Urteile zum Thema "Unfall beim Linksabbiegen oder Überholen":
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Die Haftung eines Traktorfahrers kann unter Umständen auf Null herabgesetzt werden, wenn er von einer Landstraße nach links in einen Wirtschaftsweg abbiegen will und er gerade zu diesem Zeitpunkt von einem anderen Fahrzeug überraschend überholt wird.
Der überholende Fahrzeugführer handelt in einer solchen Situation grob fahrlässig. Gerade bei potenziellem Gegenverkehr muss der Traktorfahrer nicht mit dem Überholen nachfolgender Fahrzeuge rechnen. Der überholende Fahrzeugführer haftet damit für die Unfallfolgen alleine. jlp
Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 22 U 225/13
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